Dem Hotelier steht im Falle der Stornierung der volle Zimmerpreis abzüglich ersparter Aufwendungen zu. Es entfallen also lediglich die Kosten für das Frühstück, die Zimmerpflege oder ggf. für Halbpension. Sollten Sie später doch nicht anreisen, brauchen Sie solche Kosten nicht zu zahlen.
Nur wenn das Zimmer zum gleichen Preis weitervermietet werden kann, entfallen die Stornogebühren. Allerdings liegt das Problem bei Ihnen als Gast. Wenn es zum Streitfall kommt, tragen Sie die Beweislast. Sie müssen nachweisen, dass eine Weitervermietung stattgefunden hat oder dem Hotel zumindest möglich war. Um das vorsorglich zu überprüfen, können Sie wie folgt vorgehen:
Lassen Sie über einen Bekannten anfragen, ob das Hotel zum fraglichen Zeitpunkt ausgebucht ist. Liegt Ihnen eine solche Bestätigung vor, hat das Hotel durch Ihre Stornierung keinen Schaden erlitten. Sie können sich darauf berufen und Stornogebühren verweigern. Sonst bleibt nur der Verhandlungsweg. Also Ihr Appell an das Hotel, dass Kulanz bei Stornierungen zum guten Service gehören sollte.