Schneekatastrophe im Winterurlaub: Können Sie Schadensersatz geltend machen?

Endlich Winterurlaub! Sie reisen in die Berge und freuen sich auf Ihren wohl verdienten Skiurlaub. Doch was erwartet Sie vor Ort? Eine Schneekatastrophe! Ein Teil des von Ihnen gebuchten Hotels wurde vor wenigen Stunden von einer Lawine verschüttet. Erfahren Sie hier, ob Sie Schadensersatz geltend machen können.

Eine Schneekatastrophe am Urlaubsort: Eine Lawine bahnt sich ihren Weg
Heute treten Sie Ihren lang ersehnten Winterurlaub an. Schon vor Wochen haben Sie den Urlaub bei Ihrem Reiseveranstalter gebucht. Voller Vorfreude fahren Sie nun mit großem Gepäck in die Berge. Unterwegs schneit es schon und Ihre Vorfreude steigt und steigt!

Endlich angekommen! Sie passieren gerade das Ortsschild Ihres sorgsam gewählten Wintersportortes, doch was stellen Sie fest? Überall Blaulicht, Polizei und Feuerwehr… Was ist passiert? Vor wenigen Stunden wurde ein Teil des von Ihnen gebuchten Hotels von einer Lawine verschüttet! Glücklicherweise ist niemand ernsthaft verletzt worden, doch das Hotel wurde evakuiert und für unbestimmte Zeit geschlossen.

Eine Lawine am Urlaubsort, was nun?
Entsetzt stehen Sie vor dem von Ihnen gebuchten Hotel. Ihr Zimmer können Sie nun natürlich nicht mehr beziehen.

Und was nun? Ein neues Hotelzimmer muss her, aber der ganze Wintersportort scheint ausgebucht zu sein. Sofort rufen Sie Ihren Reiseveranstalter an, doch der kann oder will Ihnen nicht helfen. Also machen Sie sich selbst auf die Suche nach einem anderen Hotel. Sie haben Glück und finden ein Zimmer. Leider ist das Hotel deutlich teuer als Ihr zunächst gebuchtes Feriendomizil. Egal, Sie sind vor Ort und wollen Ihren Urlaub hier verbringen!

Schneekatastrophe und Schadensersatz
Welche Rechte stehen Ihnen nun gegenüber Ihrem Reiseveranstalter zu? Grundsätzlich kann man natürlich den Reisepreis mindern, wenn die gebuchten Leistungen vom Reiseveranstalter nicht so erbracht werden, wie Sie es ursprünglich gebucht haben. In unserem Fall ist das Hotel jedoch überhaupt nicht mehr bewohnbar. Deshalb bringt Sie eine Reisepreisminderung nicht weiter.

Sie können jedoch umgehend den geschlossenen Reisevertrag kündigen. Der Reiseveranstalter kann Ihnen das gebuchte Dach über dem Kopf schließlich nicht mehr zur Verfügung stellen.

Durch Ihre Kündigung sind Sie aus dem Reisevertrag entlassen. Doch nun stellt sich die Frage: Was ist mit den zusätzlichen Kosten, die Ihnen durch die Buchung des deutlich teureren Hotels entstanden sind? Können Sie diese Kosten als Schadensersatz von Ihrem Reiseveranstalter zurück verlangen? Leider nein…

Sicherlich werden Sie jetzt einwenden, dass Ihr Reiseveranstalter Ihnen das vor Wochen gebuchte Hotelzimmer nicht zur Verfügung stellen kann. Ihren Reiseveranstalter trifft jedoch kein Verschulden an dem Abgang der Lawine, wodurch das Hotel teilweise zerstört wurde. Niemand kann etwas dafür! Sie können also auch Ihren Reiseveranstalter nicht für die Ihnen durch die Schneekatastrophe entstandenen Mehrkosten haftbar machen.

Sehen Sie die ganze Sache positiv! Erfreuen Sie sich an dem schönen neuen Hotel und genießen Sie Ihren Winterurlaub. Sie haben sich die Ferien nach dieser Aufregung wirklich verdient!