Flug annulliert: Das können Sie tun

Das Flugzeugt steckt im Hangar fest, das Flugpersonal streikt oder die Fluggesellschaft meldet Insolvenz an. Der Flug wird gestrichen und die Reisenden haben das Nachsehen. Doch was können Sie tun, wenn Ihr Flug annulliert worden ist? Was für Alternativen stehen Ihnen zu und wie werden Sie entschädigt?

Der Urlaub steht bevor, doch plötzlich erreicht Sie die Nachricht, dass der Flug annulliert sei. Wenn Sie Glück haben, erhalten Sie die Nachricht einige Tage oder Stunden vor Abflug, so dass Sie Zeit haben, sich in Ruhe mit der Fluggesellschaft auseinander zu setzen. Etwas schwieriger wird die Situation, wenn Sie schon am Flughafen sind und ganz prekär sogar, wenn Sie sich im Ausland befinden und Ihr Heimflug storniert wurde. Hier erfahren Sie, welche Rechte Ihnen bei einem Flugausfall zustehen.

Was sollten Sie tun, wenn der Flug gestrichen wurde?

Zuerst ist es wichtig, die Ruhe zu bewahren und weitere Informationen über die Hotline oder den Schalter der jeweiligen Fluggesellschaft einzuholen. Selbst wenn Sie die Nachricht des gecancelten Fluges Stunden vor Abflug erreichen sollte, wenn Sie noch zuhause sind, sollten Sie zum Flughafen fahren, da viele Airlines noch am selben Tag alternative Flüge anbieten. Insgesamt sollten Sie nicht die Hoffnung aufgeben, Ihr Ziel noch zu erreichen, da Sie in den meisten Fällen über die Europäische Fluggastrechtverordnung speziell abgesichert sind.

Sollte dann doch alles schieflaufen, gibt es die Flugrechtsexperten von myflyright.com/de, die Ihnen dabei helfen, zu Ihrem Recht zu kommen, entstandene Zusatzkosten von den Airlines zurück zu fordern oder Entschädigungssummen zu erhalten, sofern Ihnen laut europäischem Recht welche zustehen.

Rechtlicher Schutz dank Europäischer Fluggastrechtverordnung

Wenn Sie im EU-Raum reisen, sind Sie durch die Europäischen Fluggastrechteverordnung besonders geschützt. Dieser Schutz gilt zusätzlich für alle Flüge, die innerhalb der EU starten oder landen, wenn sich der Gesellschaftssitz der Airline in der EU befindet. In der Verordnung werden bestimmte Versorgungsleistungen bei Flugverspätungen und Flugausfällen geregelt:

  • Kostenlose Getränke und Mahlzeiten
  • Kostenloser Zugang zu Kommunikationsmitteln
  • Kostenloser Unterbringung in einem Hotel, wenn nötig
  • Kostenloser Beförderung zu der Unterkunft, wenn nötig
  • Kostenlose Transportalternative, sei es Flug oder Bahn

All diese Leistungen stehen Ihnen unabhängig von dem Grund des Flugausfalles zu. Zusätzlich haben Sie in bestimmten Fällen auch ein Anrecht auf Entschädigung, jedoch spielt hier die Schuldfrage die entscheidende Rolle.

Das Anrecht auf Entschädigung

Mit dem Anrecht auf Entschädigung stehen Ihnen bei einem stornierten Flug 125 Euro bis 600 Euro als Entschädigungssumme von der Airline zu. Die genaue Summe ist abhängig von der Flugdistanz und der Flugdauer. So stehen Ihnen bei einem annullierten Flug mit einer Distanz von bis zu 3.500 km bis zu 400 Euro an Entschädigung zu. Viele Fluggesellschaften sind bei der Berechnung der Entschädigungssummen sehr hartnäckig, daher lohnt es sich häufig noch einen Anwalt einzuschalten.

Das Anrecht auf Entschädigung haben Sie allerdings nur dann, wenn die Airline den Flugausfall zu verschulden hat. Folglich muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen, wenn der Flugausfall mit außergewöhnlichen Umständen erklärt wird. Zu diesen Umständen gehören annullierte Flüge wegen der Einwirkung höherer Gewalt wie schlechtem Wetter, Flugverzögerungen wegen Problemen mit anderen Passagieren und Flugabbrüchen wegen Streiks.

Was ist, wenn die Fluglinie Insolvenz anmeldet?

Wenn die Airline Insolvenz anmeldet, kann es sein, dass Sie auf zusätzlichen Kosten sitzen bleiben. Dennoch sollten Sie den Flugausfall einer insolventen Linie erstmal so behandeln wie jeden anderen annullierten Flug auch. Zum Teil können Ihre Kosten über eine Insolvenzversicherung gedeckt werden, sofern die Fluglinie über eine verfügt. Wenn Sie den Flug nicht über die Airline direkt gebucht haben, sondern über ein Reisebüro, dann besteht der rechtliche Anspruch gegenüber dem Reisebüro.

Bildnachweis: synthex / stock.adobe.com