EU kontrolliert Roaming-Kosten: Surfen im Ausland ohne böse Überraschungen

Die erste Handyrechnung nach dem Urlaub ist erschreckend hoch – das kennen Viele nicht anders. Schuld sind die Roaming-Kosten. Damit soll jetzt Schluss sein. Die EU hat neue Roaming-Regeln erlassen, die die Kosten für die Verbraucher einschränken sollen.

Handy-Rechnungen von mehreren Tausend Euro soll es bald nicht mehr geben. Im Sommer 2009 schon hatte sich die EU auf die Regelungen geeinigt, die jetzt in Kraft getreten sind.

Roaming-Kosten: 50-Euro-Grenze fürs Handy-Surfen im Ausland
Sobald die Rechnung den monatlichen Betrag von 50 Euro erreicht, wird die Datenübertragung automatisch unterbrochen – so sieht es die EU-Verordnung vor. Mobilfunkanbieter sind dazu verpflichtet, einen solchen Mechanismus einzurichten. Sind 80 Prozent der Summe erreicht, erhält der Nutzer einen Warnhinweis. Verbraucher können auch eine andere Summe wählen – tun sie es nicht, bleibt es bei 50 Euro.

Roaming-Kosten: Datenvolumen beim Roaming begrenzt
Eine Alternative ist die Begrenzung des Datenvolumens: Der Anbieter informiert seinen Kunde, sobald 80 Prozent einer zuvor festgelegten Datenmenge erreicht sind.

In beiden Fällen, Begrenzung durch Maximalbetrag oder durch Datenvolumen, muss der Hinweis auch Informationen darüber enthalten, welche Kosten für die weitere Nutzung anfallen und wie er sie in Anspruch nehmen kann. Reagiert der Kunde nicht, wird der Dienst eingestellt.

Ab 1. Juli 2010 gilt diese pauschale Obergrenze von 50 Euro für alle Kunden, die nicht einen anderen Betrag oder ein anderes Volumen gewählt haben. Wer aber keinen Schutz, sondern ungehindertes Surfen möchte, kann das nach wie vor tun: Man kann auf den Schutz, den der EU-Gesetzgeber vorsieht, auch verzichten.

Für die Umsetzung der Regeln sind die nationalen Regulierungsbehörden zuständig. In Deutschland ist dies die Bundesnetzagentur.

Zunächst bis zum Sommer 2012 gelten die Vorschriften, die eine bessere Kostenkontrolle ermöglichen sollen. Danach werden sie, je nach Erfolg, ergänzt beziehungsweise verlängert.