Die Zollgrenzen innerhalb der EG können normalerweise problemlos überquert werden. Mit der Einführung des EG-Binnenmarktes sind diese Grenzen mehr oder minder weggefallen. Sie können also sorgenfrei Waren aus allen Mitgliedsstaaten der EG nach Deutschland einführen.
Die Einfuhrbestimmungen besagen allerdings, dass die Ware nicht aus einem zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebiet (wie beispielsweise Grönland oder Gibraltar) stammt, Sie diese Ware nicht gewerblich sondern nur privat nutzen möchten und die Ware keinen Verboten oder Beschränkungen hinsichtlich der Einfuhrbestimmungen unterliegen.
Einfuhrbestimmungen in Deutschland: Das Problem mit der Menge
Viele Reisende verfolgen jedoch das Prinzip des Hamsters: Jede Menge Ware bunkern für schlechte Zeiten. Doch genau da wird den Reisenden ein Strich durch die Rechnung gemacht. Sobald eine gewerbliche Nutzung aufgrund der Menge ersichtlich scheint, werden Sie vom Zoll abgestraft. Wenn Sie sich jedoch an die folgenden Richtlinien halten, werden Sie den Zoll problemlos überqueren.
Diese Mengen dürfen Sie mit nach Deutschland nehmen
Vor allem beim Thema Tabakware gibt es immer wieder Ärgernisse bei den Zollkontrollen. Damit Ihnen das nicht passiert, lesen Sie im Folgenden die Mengenangaben, die Sie problemlos nach Deutschland einführen können:
Zigaretten | 800 Stück |
Zigarillos | 400 Stück |
Zigarren | 200 Stück |
Rauchtabak | 1 kg |
Beim Alkohol dürfen Sie folgende Mengen mitnehmen:
Spirituosen | 10 Liter |
Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) | 10 Liter |
Zwischenerzeugnisse (z. B. Likörwein, Wermutwein) | 20 Liter |
Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) | 90 Liter |
Bier | 110 Liter |
Außerdem dürfen Sie 10kg Kaffee nach Deutschland importieren. Mehr als die oben genannten Mengen dürfen Sie nicht privat nach Deutschland einführen. Sie müssen dem Zoll beweisen, dass Sie die Mengen nicht gewerblich nutzen wollen. Wenn Sie ausländische Ware gewerblich nutzen möchten, dann müssen Sie dies beim Finanzamt melden. Hier wird die Ware vorschriftsmäßig versteuert.