Aschewolke 2011: Wird mein Flug erstattet?

Die Aschewolke des isländischen Vulkans Grimsvötn stört den internationalen Flugbetrieb. Die Rechte der Passagiere bei einem Flugausfall sind in der Fluggastrecht-Verordnung der EU (Nr. 261/2004) geregelt. Diese Verordnung findet Anwendung, wenn der Flug von einer deutschen oder europäischen Airline durchgeführt wird. Falls Ihr Flug wegen der Aschewolke ausfällt, muss mit der Airline die Erstattung geregelt werden.

Aschewolke 2011: Welche Rechte habe ich als Passagier?
Der Passagier hat bei einem Flugausfall aufgrund einer Luftraumsperrung wegen einer Aschewolke die Wahl, ob er sich den Flugpreis zurückerstatten lässt, um dann – wenn möglich – mit der Bahn zu fahren, oder ob er den Flug kostenlos auf einen anderen, nächstmöglichen Zeitpunkt umbuchen möchte. Ansprechpartner ist für den Fall, dass nur der Flug und keine Pauschalreise gebucht wurde, die Fluggesellschaft.

Weiterhin hat der Passagier Anspruch auf Betreuungsleistungen. Diese umfassen Verpflegung, zwei kostenlose Telefonate und falls es nötig ist auch eine Hotelunterbringung. In diesem Fall ist die Fluggesellschaft auch für den Transfer zwischen Flughafen und Hotel verantwortlich.

Beispiel: Wird ein Flug von Hamburg nach Stockholm wegen der Aschewolke gestrichen und der Fluggast lässt sich auf das Angebot der Airline ein, auf einen Flug am Folgetag auszuweichen, so kann der Passagier für die Wartezeit eine Hotelübernachtung samt Transfer und Verpflegung verlangen.

Aschewolke 2011: Gibt es einen Anspruch auf Ausgleichszahlung?
Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht im Fall der Aschewolke 2011 aber nicht, da eine Luftraumsperrung wegen Vulkanasche einen sogenannten „außergewöhnlichen Umstand“ darstellt. Fluggesellschaften sind für diesen Umstand nicht verantwortlich, sie trifft keine Schuld. Aus diesem Grund können auch sonstige Schäden, die zum Beispiel durch einen nicht wahrgenommenen Geschäftstermin entstehen, nicht ersetzt werden.

Auf den Internetseiten der meisten Fluggesellschaften gibt es Möglichkeiten zur kostenlosen Stornierung oder Umbuchung von Flügen, die Aufgrund der Aschewolke nicht durchgeführt werden können. Bei einer Weigerung der Fluggesellschaft, die Fluggastrecht-Verordnung zu erfüllen, können Sie als Passagier zivilrechtliche Schritte einleiten.