Absolutes Rauchverbot in Bayern gilt auch für Urlauber

Seit August 2010 gilt in Bayern das strengste Rauchverbot der BRD. Dieses ist natürlich auch in der Ferienzeit von Urlaubern zu beachten. Nachfolgend daher einige Informationen darüber, wo noch geraucht werden darf und wo die Zigarette lieber in der Packung bleibt.

Auf Basis der Volksabstimmung vom 04. Juli 2010 gilt im Freistaat Bayern ab August 2010 das strengste Rauchverbot in der BRD. Darauf müssen sich auch Urlauber einstellen, die in Bayern ihre Ferientage verbringen wollen, denn es gibt für Raucher zahlreiche Einschränkungen.

Absolutes Rauchverbot in Bayern
Urlauber sollten wissen, dass ab August 2010 auch in Nebenräumen von Gaststätten und Diskotheken, in kleinen Kneipen und Bars nicht mehr geraucht werden darf. Da das Gleiche auch für Bier- und Festzelte gilt, sind sicherlich viele gespannt, wie dieses absolute Rauchverbot auf dem Oktoberfest ankommen wird.

Dem Volksentscheid zum absoluten Rauchverbot in Bayern war ein langer Streit vorausgegangen. Ende 2007 hat der Landrat zunächst mit der CSU-Mehrheit ein absolutes Rauchverbot eingeführt, das bereits Anfang 2008 in Kraft trat. Dieses Rauchverbot hatte in Bayern allerdings nicht lange Bestand, denn nach ihren hohen Verlusten bei den Kommunalwahlen im März 2008 nahm die CSU Bierzelte wieder vom Rauchverbot aus.

Es folgten im Sommer 2009 weitere Ausnahmeregelungen vom absoluten Rauchverbot. Insbesondere Nebenräume von Wirtshäusern, kleine Einraumkneipen und Bierzelte wurden dauerhaft vom Rauchverbot ausgenommen.

Schließlich wurde es den Rauchgegnern zu bunt. Mit einem Volksbegehren wollten sie das absolute Rauchverbot in Bayern durchsetzen – mit Erfolg!

Erst ein Volksbegehren brachte das absolute Rauchverbot zurück
Das Volksbegehren für ein absolutes Rauchverbot in Bayern wurde von einem breiten Bündnis aus ÖDP, SPD, Grünen, dem Bund Naturschutz sowie Ärzte- und Nichtraucherverbänden getragen. Aber auch die Gegner eines absoluten Rauchverbots hatten sich organisiert und zwar im Bündnis "Bayern sagt Nein", welches von der Zigarettenindustrie mitfinanziert wurde.

Letztlich stimmten aber etwa 61 Prozent der Wähler für ein absolutes Rauchverbot in Bayern.

Absolutes Rauchverbot in Bayern auch in Gaststätten
Zu den Gaststätten, in denen das absolute Rauchverbot in Bayern zu beachten ist, gehören alle Speise- und Schankwirtschaften einschließlich der Betriebe des Reisegewerbes, Diskotheken, Straußenwirtschaften, Cafés, Bars und vergleichbare Einrichtungen.

Das absolute Rauchverbot gilt in Bayern unabhängig davon, ob die Gaststätte einer Erlaubnis bedarf oder nicht. Eine Unterscheidung nach dem Speise- oder Getränkeangebot, der Größe, der Gastfläche oder der Sitzplatzanzahl wird beim absoluten Rauchverbot ebenfalls nicht getroffen.

Auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen vom Rauchverbot betroffen
Vom absoluten Rauchverbot in Bayern sind auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen betroffen. Hierzu gehören insbesondere alle Einrichtungen, die der Aufführung künstlerischer, unterhaltender oder historischer Inhalte oder Werke, oder der Freizeitgestaltung dienen, also z. B. Kinos, Museen, Bibliotheken, Theater und Spielhallen.

Wann greift das absolute Rauchverbot nicht?
Das absolute Rauchverbot in Bayern greift nur im Fall einer echten geschlossenen Gesellschaft nicht. Eine solche Gesellschaft nutzt einen abgetrennten Raum oder die gesamte Gaststätte für sich allein. Ferner ist der Kreis der Teilnehmer im Allgemeinen von vorneherein auf eine meist kleine Zahl feststehender, namentlich geladener Personen begrenzt. Beispiele für solche Gesellschaften, bei denen das absolute Rauchverbot in Bayern nicht greift, sind private Familienfeiern mit persönlicher Einladung wie Hochzeiten, Taufen, Geburtstage oder auch betriebliche Weihnachtsfeiern.

Außenbereiche nicht vom absoluten Rauchverbot betroffen
Vom absoluten Rauchverbot sind auch die Außenbereiche der Gaststätten nicht betroffen. Daher können Raucher trotz des absoluten Rauchverbots unter dem Vordach einer Gaststätte ihre Zigarette nach dem Essen rauchen. Entsprechendes gilt für einen Zeltvorbau mit (maximal) drei Seitenwänden.

Bußgelder beim Nichtbeachten des absoluten Rauchverbots
Ein Verstoß gegen das absolute Rauchverbot in Bayern kann teuer werden. Rauchende Gäste müssen mit einem Bußgeld zwischen 5 und 1.000 Euro rechnen. Urlauber aus anderen Bundesländern sollten sich daher auf das absolute Rauchverbot in Bayern einstellen.