Winterurlaub in den Alpen: Welche verkehrsrechtlichen Regelungen müssen Sie beachten?

Sie lieben es, Ihren Winterurlaub in den Alpen zu verbringen? Zum Skifahren oder einfach nur, um das Winterwetter zu genießen? Wenn Sie mit dem Auto fahren möchten, müssen Sie einige verkehrsrechtliche Regelungen für die Alpenländer beachten. Erfahren Sie hier, wie es mit der Reifen- und Schneekettenpflicht aussieht und was Sie sonst noch beachten müssen.

Das sollten Sie mit dem Auto bei winterlichen Verhältnissen beachten

Gerade in der Zeit nach Karneval lockt es viele Menschen noch einmal zu einem Kurzurlaub in die Berge, die Winterreisezeit dauert in den Alpen bis April/Mai. Die Osterferien laden dazu ein, ein letztes Mal die Wintersportgeräte aus der Garage zu holen. Die meisten Urlauber bevorzugen es, mit dem Auto anzureisen.

Während in Deutschland zumeist im Spätwinter und Frühling schon mildere Temperaturen herrschen, auch wenn es einzelne Kälteeinfälle gibt, so ist der Winter gerade im beliebten Alpengebiet noch lange nicht vorbei. Viele denken, dass man schon zu den Liften und Hängen ohne winterliche Beeinträchtigungen gelangen würde. Aber: Die Nebenstrecken, kleinen Wege, Parkplätze und die Passstraßen sind teilweise nicht komplett geräumt und gekehrt!

So fahren Sie sicher durch die Alpen

  • Auch im späten Winter und angehendem Frühjahr sollten Winterreifen aufgezogen werden.
  • Schneeketten oder Anfahrtshilfen können hilfreich sein.
  • Für die Scheibenwischanlage ist es ratsam, genügend Frostschutz mitzuführen.
  • Ausreichenden Frostschutz für das Kühlwasser kann die Werkstatt überprüfen.
  • Eiskratzer, Enteiser für Fenster und Türschloss sowie ein Schneebesen fürs Auto sollten an Board sein.
  • Zweckdienlich ist eine Thermo-Abdeckung für die Frontscheibe.

Welche verkehrsrechtlichen Regelungen gelten in Deutschland?

In Deutschland findet sich der rechtliche Grundsatz in der Straßenverkehrsordnung (STVO). Hier sind Regelungen zu Papier gebracht, die fast alle auftretenden Probleme des Straßenverkehrs betreffen. 

Zitat aus der StVO:

§1 Grundregel

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Dies spielt gerade auch dort eine Rolle, wo man bei winterlichen Verhältnissen andere Verkehrsteilnehmer behindert. Wenn nun das eigene Auto der Jahreszeit nicht angepasst ist, kann es zu Verkehrsbehinderungen oder sogar zu Unfällen kommen. Schuld ist dann eine gefrorene Windschutzscheibe, eine auf Schnee nicht griffige Bereifung, Schnee auf dem Autodach oder gar ein gefrorener Motorblock wegen fehlendem Frostschutz.

Dieser allgemeine Grundsatz gilt im ganzen Jahr. Bei Nebel ist oft zu beobachten, dass weiter schnell gefahren wird, obwohl die Sicht fehlt. Auch hier sollte man seinen Fahrstil den Verhältnissen anpassen!

Was sagt die STVO zur Reifenpflicht in Deutschland?

Auch hier existiert eine Regelung im Gesetz. Sie bezieht sich auf das Eintreten von winterlichen Verhältnissen auf den Straßen.

Zitat aus der STVO:

§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)…

Es gibt also keine allgemeine Winterreifenpflicht für eine bestimmte Jahreszeit. Kommt es aber zu winterlichen Straßenverhältnissen, so sollten M+S-Reifen aufgezogen sein! Dabei handelt es sich um Winterreifen und Ganzjahresreifen mit einer M+S-Kennzeichnung. Auch eine Kennzeichnung mit der Schneeflocke erfüllt die Anforderungen!

Besonderheiten für Fahrten in der Schweiz und Österreich bei winterlichen Verhältnissen

Die Sorgfaltspflichten des Autofahrers gelten wie überall auch in der Schweiz und in Österreich. Winterreifen bezugsweise Ganzjahresreifen sollten dort beim Wintersport auch im ausklingendem Winter und in den ersten Monaten im Frühjahr auf dem Auto aufgezogen sein.

Für Österreich gilt:

  • Allgemeine Winterreifenpflicht gilt in den Wintermonaten nicht.
  • Zwischen dem 01. November und 15. April müssen Autos bei winterlichen Verhältnissen mit Winterreifen ausgerüstet sein.
  • Die Profiltiefe von mindestens 5 mm bei Diagonalbauart und 4 mm bei Radialbauart ist vorgeschrieben.
  • Ganzjahresreifen sind als Winterreifen anerkannt, wenn Sie die Kennzeichnung M+S haben.
  • Bei einer geringeren Profiltiefe gelten die Reifen als Sommerreifen.
  • Schneekettenpflicht besteht da, wo ein rundes Schild mit Schneeketten-Symbol auf blauem Grund dies fordert.

Für die Schweiz gilt:

  • Gesetzliche Regelungen für die Ausrüstung mit Winterreifen gibt es nicht.
  • Das Schild „Schneeketten obligatorisch“ ordnet eine Schneekettenpflicht für die befahrene Straße an.

Diese Tipps gelten für PKW bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht!

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