Vereinsfusion – Das gilt es zu beachten

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum zwei Vereine eine Fusion in Erwägung ziehen. Neben positiven Aspekten wie einer Kostenersparnis und der Neuaufstellung der Organisation, sollten Sie jedoch die Bedenken der Vereinsmitglieder nicht unterschätzen. Neben der Beachtung rechtlicher Voraussetzungen für die Fusionierung der Vereine sollten Sie deshalb auch den Fokus auf eine verstärkte Kommunikation legen.

Gerade wenn Vereine verschmelzen, gibt es einige organisatorische und rechtliche Dinge zu beachten.

Die rechtliche Grundlage zur Fusion

Die rechtliche Grundlage zur Fusion finden Sie im sogenannten Umwandlungsgesetz, das aus dem Jahre 1995 stammt. Darin finden Sie zwei Möglichkeiten, wie Vereine verschmelzen können. Da wäre zum Einen die Möglichkeit, durch Aufnahme zu fusionieren, und zum Anderen die einer kompletten Neugründung. Beim erstgenannten Begriff geht es darum, dass einer der beiden Vereine
den anderen aufnimmt. Dadurch wird dieser aufgelöst und existiert fortan nicht mehr. Bei der zweiten Möglichkeit zur Fusion lösen sich beide Vereine auf und gründen einen komplett neuen Verein.

Vorteile des Umwandlungsgesetzes liegen auf der Hand

Die Vorteile des Umwandlungsgesetzes liegen auf der Hand. Denn bei der Auflösung Ihres alten Vereines ist keine Liquidation notwendig, womit es keine Sperrjahre gibt. Das gesamte Vermögen und bestehende Schulden gehen komplett auf den neuen bzw. den aufnehmenden Verein über. Was die Mitglieder Ihres Vereins betrifft, so erhalten diese automatisch eine Mitgliedschaft im neu entstehenden oder aber im aufnehmenden Verein.

Alle genannten Vorgänge erlangen ihre Wirksamkeit, sobald Sie die Fusion der beiden Vereine und den eventuell neu entstandenen im entsprechenden Vereinsregister eintragen lassen.

Rechtliches bei der Fusionierung beachten

Auch wenn Sie dank des Umwandlungsgesetzes eigentlich alles relativ rasch und problemlos erledigen können, sollten Sie einige rechtliche Punkte beachten. Dazu zählt, dass nur ein eingetragener Verein auch einen anderen e.V. aufnehmen darf. Klar ist, dass die jeweiligen Satzungen Ihrer beteiligten Vereine der Fusionierung nicht entgegen sprechen dürfen.

Sobald alles fixiert ist, müssen Sie einen entsprechenden Vertrag und den dazugehörigen Bericht verfassen. Der Beschluss zur Zusammenlegung wird anschließend durch eine Mitgliederversammlung gefasst, wobei es zur Rechtswirksamkeit eine Dreiviertel-Mehrheit geben muss. Über diese Vorgänge müssen Sie ein Protokoll erstellen und dieses notariell beglaubigen lassen.

Vereinsmitglieder in Vorgänge einbeziehen

Gerade wenn Vereine fusionieren, ist dies oft mit Ängsten oder Sorgen der Vereinsmitglieder verbunden. Damit Sie hier nicht auf erheblichen Widerstand stoßen, sollten Sie diese in die Kommunikation mit einbeziehen und sie bestenfalls überzeugen. Pflegen Sie eine intensive Gesprächsbasis, um hier Ruhe in den neu gegründeten Verein zu bringen und gegebenenfalls Konflikte um die Vereinsführung zu vermeiden.