Welche Beträge kann ich steuerbegünstigt spenden?

Spenden lohnt sich! Früher stiftete oder spendete man für Gotteslohn, um sich einen Platz im Himmel zu "erkaufen". Hier geht es um irdische Vorteile: Wie man heute weiß, tut der Spender etwas für sein eigenes Wohlbefinden, und das Finanzamt belohnt das mit Steuervorteilen. Doch in welcher Höhe spenden? Und welche Spendenempfänger sind seriös?

Seit 2007 ist das Spenden sogar "profitabler" geworden. Nach dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements können jetzt bis zu 20 % des Einkommens vom Spender an der Steuer abgesetzt werden. Bei Körperschaften beträgt der absetzbare Spendenhöchstbetrag jetzt 0,4 % der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.

Spenden "lohnt sich"
Bei Neugründung von Stiftungen, die aus Sicht das Finanzamtes nicht anders wie Schenkungen oder Spenden behandelt werden, können bis zu einer Million Euro im Lauf von 10 Jahren an der Einkommensteuer abgesetzt werden, wenn die Zuwendung in den Vermögensstock erfolgt.

Bei Großspenden, die den oben erwähnten Höchstsatz von 20 % übersteigen, gilt jetzt ein zeitlich unbegrenzter Spendenvortrag, dafür ist der bisherige Spendenrücktrag entfallen. Interessant ist auch, dass der Vereinsvorstand, der eine Zuwendungsbestätigung ausstellt (früher Spendenbescheinigung genannt) jetzt mit 30 % für die Körperschaft- u. Einkommensteuer persönlich haftet (früher waren das 40 %). Bei der Gewerbesteuer wurde allerdings der Haftungsbetrag auf 15 % erhöht (früher 10 %).

Neue Spenden-Regelung bringt Vereinen Vorteile
Was kompliziert klingt, bringt jedoch für die Vereine wesentliche Erleichterungen. Verfolgt ein Verein z. B. mehrere steuerbegünstigte Zwecke, muss er jetzt auf Grund der Vereinheitlichung des allgemeinen Spendenhöchstbetrags auf 20 % bei der Spendenverwaltung nicht mehr zwischen den verschiedenen Begünstigungsklassen bei den Förderzwecken abgrenzen (früher 5 % bzw. 10 %).

Jeder, der Steuern zahlt, kann also bis zu 20 % seines zu versteuernden Einkommens an einen Verein spenden und diesen Betrag bei seiner Steuererklärung steuermindernd geltend machen, wenn der Verein ihm dafür eine entsprechende Zuwendungsbescheinigung ausstellt. Bei einzelnen Spenden bis 200 Euro genügt dem Finanzamt sogar der Bankeinzahlungsbeleg als Nachweis.

Welcher Verein ist seriös?
Jetzt muss der Spender nur noch davon überzeugt werden, dass der Verein mit dem geschenkten Geld auch etwas Vernünftiges anstellt. Die Spende ist – wie bereits gesagt – eine Schenkung, d. h., der Spender hat keinen Anspruch auf eine Gegenleistung. Er vertraut daher darauf, dass der Verein die erhaltene Spende für die steuerbegünstigten Zwecke möglichst vollständig verwendet.

Orientierung gibt das DZI-Spendensiegel
Hinweise darauf gibt dem Spender dafür das Siegel des DZI (Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen), das u. a. vom Berliner Senat, dem Familienministerium und dem Industrie- und Handelskammertag getragen wird.

Allerdings scheuen einige Spendenorganisationen die jährliche Gebühr hierfür oder die mit der Offenlegung der Finanzen verbundene Transparenz. Auch so bekannte Organisationen wie "Innocence in Danger", deren Präsidentin Stephanie zu Guttenberg ist, und "Ein Herz für Kinder", für die beide die "Bild-Zeitung" heftig Spenden einwirbt, verweigern sich leider einer derartigen Überprüfung.

Berüchtigt für ihre Spendenakquise mit Drückerkolonnen sind der "Bund Deutscher Tierfreunde" und das "Deutsche Tierhilfswerk", das vom Oberverwaltungsgericht Koblenz verboten wurde, weil für das Spendensammeln ein Drittel der Einnahmen an eine Firma bezahlt wurde, die früheren Vorstandsmitgliedern gehört. Da außer in Rheinland-Pfalz keine staatliche Kontrolle erfolgt, stellt das DZI-Spendensiegel eine gute Orientierung für seriöse Spendenverwendung dar.