Förderverein: Was müssen Sie bei der Gründung beachten

Was genau ist ein Förderverein? Wo liegt der Unterschied zu einem "normalen" Verein? Lesen Sie, worauf Sie achten müssen, wenn Sie einen Förderverein gründen wollen.

Um eines vorweg zu nehmen: Fördervereine sind laut BGB nichts anderes als ganz gewöhnliche eingetragene Vereine. Sie haben einen Vorstand, sie können verschiedene Abteilungen und Gremien beinhalten und sie müssen vor dem Fiskus eine ordentliche finanzielle Aufstellung über Vermögen und Schulden abgeben.

Auf den ersten Blick sind also keine Unterschiede zu erkennen. Der Teufel liegt wie so oft im Detail.

Der große Unterschied bezieht sich auf das Steuerrecht
Fördervereine müssen gemeinnützigkeitsrechtlich nicht dem Grundsatz der Unmittelbarkeit folgen. Also dem Grundsatz unmittelbar dem Vereinszweck zu dienen. Sie sind also nicht im Sinne des Satzungszwecks tätig, sondern sammeln bzw. beschaffen lediglich Mittel für andere Körperschaften, damit sie ihren Zweck erfüllen können.

Zwei Körperschaftsformen
Es wird zwischen zwei Körperschaftsformen unterschieden, der ein Förderverein unterstellt sein kann:

  • Privatrechtliche Körperschaften
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts

Privatrechtliche Körperschaften können zum Beispiel andere eingetragene Vereine sein, Stiftungen aber auch GmbHs. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind beispielsweise Kommunen und einige Kirchen.

Am bekanntesten sind wohl Fördervereine, die andere Vereine wie Kindergärten, Schule oder Universitäten unterstützen. Die Form, in der die Mittel gesammelt werden ist dabei egal. Fördervereine können Geldmittel, Sachmittel oder einfach nur wirtschaftliche Vorteile, wie günstige Kredite, an andere Körperschaften weitergeben.