Die Rechtsfähigkeit von Vereinen

Einem Verein kann aus verschiedenen Gründen die Rechtsfähigkeit zugesprochen oder aberkannt werden. Erfahren Sie mehr und lesen Sie weiter.

Wann hat ein Verein Rechtsfähigkeit
Ob ein Verein Rechtsfähigkeit besitzt, ist erst einmal grundlegend davon abhängig, ob wir über einen eingetragenen Verein (e. V.) sprechen oder einen nicht eingetragenen. Des Weiteren ist noch eine Differenzierung ganz entscheidend: Ist der Verein wirtschaftlicher Natur oder nichtwirtschaftlich?

Bei einem nichtwirtschaftlichen Verein sprechen wir im Allgemeinen über den Idealverein.

Rechtsfähigkeit des nicht eingetragenen Vereins
Der nicht eingetragene Verein hat im Gegensatz zum e. V. keine eigene Rechtspersönlichkeit. Mittlerweile (BGH-Urteil vom 02.07.2007) kann der nicht eingetragene Verein jedoch klagen, verklagt werden, Eigentum im Grundbuch besitzen oder auch Träger von Vereinsvermögen sein. Die volle Rechtsfähigkeit erlangt er aber nur, wenn der Verein eine wirtschaftliche Natur hat und als GmbH oder AG eine neue Gesellschaftsform annimmt.

Der nichtwirtschaftliche Verein als der Idealverein, erlangt seine Rechtsfähigkeit durch die Eintragung ins Vereinsregister. Dazu ist das übliche Prozedere notwendig, in dem Satzung, Ort, Vorstandsmitglieder und Zweck dem Vereinsregister vorliegen müssen.

Ein nichtwirtschaftlicher Idealverein kann aber auch sehr wohl einen wirtschaftlichen Betrieb besitzen. Eine Gaststätte zum Beispiel ist eine Option. Dieser wird vom Gesetzgeber geduldet, wenn er nur als Nebenbetrieb auftritt und nicht dem Zweck des Vereins übergeordnet wird.