Was Sie bei einer Steuerstundung beachten müssen

Wenn in diesen Tagen die Steuerbescheide vom Finanzamt verschickt werden, handelt es sich in vielen Fällen um eine Nachforderung. Doch kann die Zahlung ein junges Unternehmen vor große Liquiditätsprobleme stellen. Hier gibt es für Unternehmer die Möglichkeit der Steuerstundung beim Finanzamt.
Steuerstundung schnell beantragen
Mit dem ausgeschickten Steuerbescheid müssen Sie innerhalb eines Monats die Nachforderung bedienen. Für eine Steuerstundung beim Finanzamt heißt das: Sie müssen schnell handeln, sonst drohen Ihnen Säumniszuschläge und/oder ein Bußgeld. Da das Finanzamt aber kein Interesse an zahlungsunfähigen Firmen hat, können Sie eine Steuerstundung beantragen (nach Paragraph 222 Abgabenordnung).

Eine Steuerstundung erlaubt das Finanzamt nur, wenn die Steuerzahlung am Tag der Fälligkeit eine erhebliche Härte für das Unternehmen darstellt und wenn sichergestellt ist, dass Sie die Steuern zu einem späteren Zeitpunkt auch tatsächlich zahlen werden.

Gute Gründe für eine Steuerstundung beim Finanzamt
Gründe für eine Steuerstundung, die das Finanzamt problemlos akzeptiert, sind folgende:
  • Einer Ihrer Hauptkunden ist insolvent und zahlt nicht mehr.
  • Ihre Einnahmen schwanken je nach Saison.
  • Die Änderung von Steuerbescheiden hat zu einer unerwartet hohen Nachzahlung geführt.
  • Mehrere Zahlungsverpflichtungen fallen zeitlich zusammen.
  • Sie erwarten eine baldige Steuererstattung.
  • Sie sind länger erkrankt (Attest!) und haben daher Einnahmeausfälle.
  • Ihr Geschäft ist von einer Naturkatastrophe (z.B. Überschwemmung oder Sturm) erheblich betroffen.
Zudem sollten Sie nachweisen können, dass andere Geldquellen oder Geldreserven aufgebraucht sind.

Hinweis: Stimmt das Finanzamt Ihrer beantragten Steuerstundung zu, zahlen Sie für jeden Monat der Steuerstundung 0,5 Prozent Zinsen. Dauert die Steuerstundung ein halbes Jahr, so müssen Sie 3 Prozent Zinsen zum fälligen Betrag hinzurechnen.