Ein Mitarbeiter möchte seinen Dienstwagen kaufen: So geht das Finanzamt leer aus

Wenn ein Mitarbeiter seinen Dienstwagen kaufen möchte und Sie für den Wagen keine weitere Verwendung haben, können Sie dieses Angebot annehmen. Allerdings sollten Sie einige Punkte beachten, wenn Sie einem Mitarbeiter seinen Dienstwagen verkaufen, denn schnell ist das Finanzamt zur Stelle und fordert Nachzahlungen.
Ein Mitarbeiter möchte seinen Dienstwagen kaufen
"Kaufen Sie doch Ihren Dienstwagen; wir machen Ihnen auch einen guten Preis." Dieses Angebot des Firmenchefs nahm der ausscheidende Mitarbeiter gerne und sofort an.Schnell war man sich einig und die Rechnung über den Dienstwagen geschrieben. Der Mitarbeiter kaufte den Dienstwagen und alle schienen zufrieden. Doch bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung folgte das dicke Ende: Das Finanzamt bewertete den Verkaufspreis als viel zu niedrig, sah in die Schwacke-Liste und berechnete den Differenzbetrag zum Marktpreis.

Einen Dienstwagen kaufen und die Folgen
Zu Recht, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschied. Fehlt ein aktuelles Sachverständigengutachten über den Wert des Fahrzeugs, darf der übliche Endpreis geschätzt werden.Als Richtschnur dürfen die anerkannten Marktübersichten für den Wert gebrauchter PKW herangezogen werden. Und dazu zählt auch die Schwacke-Liste (BFH, Urteil vom 17.06.2005, Az.: VI R 84/04).

Empfehlungen zum Kauf eines Dienstwagens
In folgenden Fällen muss das Finanzamt niedrigere Preise ansetzen, als die Schwacke-Liste ausweist:
– Sie legen das Wertgutachten eines Sachverständigen-Gutachters vor.
– Der Wert des Fahrzeugs ist durch notwendige Reparaturen gemindert und der Umfang der notwendigen Arbeiten ergibt sich aus dem Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt.
– Ihr (Ex-)Mitarbeiter, der seinen Dienstwagen kaufen und behalten möchte, verzichtet auf seine Gewährleistungsrechte als Käufer; im Gegenzug gehen Sie mit dem Kaufpreis runter.