Das Finanzamt verlangt eine Sicherheitsleistung von Ihnen: So bieten Sie Paroli

Die Anordnung einer Sicherheitsleistung dient dazu, Steuerausfälle zu vermeiden. Diese können nach einer Aussetzung der Vollziehung vor allem dadurch entstehen, dass Ihre Firma später im Einspruchsverfahren unterliegt und dann wirtschaftlich nicht mehr in der Lage ist, die Steuern zu zahlen. Also versucht das Finanzamt von Ihnen eine Sicherheitsleistung zu verlangen.
Wenn das Finanzamt eine Sicherheitsleistung verlangt
Wenn das Finanzamt nach einer Ust-Nachschau oder Ust-Sonderprüfung eine hohe Umsatzsteuernachzahlung verlangt, ist Streit programmiert. Gegen einen nachteiligen Steuerbescheid können Sie selbstverständlich Einspruch einlegen.
 
Um die Liquidität Ihrer Firma zu schonen, werden Sie die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Wenn das Finanzamt diesem Antrag nur gegen Sicherheitsleistung stattgeben will, müssen Sie in der Regel nicht darauf eingehen. Das folgt aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, Beschluss vom 03.02.2005, Az. I B 208/04).

Sicherheitsleistung darf nicht verlangt werden
Die Anordnung einer Sicherheitsleistung dient dazu, Steuerausfälle zu vermeiden.

Diese können nach einer Aussetzung der Vollziehung vor allem dadurch entstehen, dass Ihre Firma später im Einspruchsverfahren unterliegt oder einen etwaigen Finanzgerichtsprozess verliert – und dann wirtschaftlich nicht mehr in der Lage ist, die Steuern zu zahlen. Also versucht das Finanzamt von Ihnen eine Sicherheitsleistung zu verlangen.

Dazu der BFH: Wenn es für eine solche Entwicklung keine Anhaltspunkte gibt, darf eine Sicherheitsleistung auch nicht verlangt werden. Wie das Finanzamt Ihre Erfolgsaussichten in dem Einspruchsverfahren oder vor Gericht beurteilt, darf für die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung generell keine Rolle spielen.

Aussetzungszinsen einkalkulieren
Die Aussetzung der Vollziehung eines nachteiligen Steuerbescheids schont die Liquidität Ihrer Firma, keine Frage. Aber kalkulieren Sie stets mit ein, dass Sie den (Rechts-)Streit mit dem Finanzamt verlieren können. Dann werden Aussetzungszinsen in Höhe von 0,5 % pro Monat fällig.

Haben Sie sich (dennoch) entschieden, den Antrag zu stellen, gibt es auch keinen Grund, eine Sicherheitsleistung zu erbringen. Schließlich kostet auch eine Sicherheitsleistung (beispielsweise in Form einer Bürgschaft) Geld.

Praxistipp
Sollte das Finanzamt gleichwohl auf einer Sicherheitsleistung bestehen, gehen Sie am besten wie folgt vor:

  • Sofern das Finanzamt eine Sicherheitsleistung fordert, ohne eine konkrete Begründung und ohne detaillierte Angaben zu nennen: Hier genügt ein kurzes Schreiben Ihres Steuerberaters, in dem er auf das oben genannte Urteil hinweist.
  • Wenn das Finanzamt eine Begründung nennt, diese aber nicht stichhaltig ist: Veranlassen Sie Ihren Steuerberater, dem Finanzamt konkret darzulegen, dass die finanziellen Verhältnisse Ihrer Firma keine Steuerausfälle befürchten lassen und deswegen eine Sicherheitsleistung unnötig ist.