Abgabefrist 31. Mai: So gewinnen Sie mehr Zeit für Ihre Steuererklärung

Am 31. Mai endet die Abgabefrist für Ihre Steuererklärung. Falls Sie die Steuererklärung also bis jetzt noch nicht gemacht haben sollten Sie schleunigst etwas unternehmen, denn der Fiskus wartet nicht gerne.
Wenn Sie die Abgabefrist für Ihre Steuererklärung nicht einhalten, riskieren Sie, dass Sie als unzuverlässiger Steuerzahler eingestuft werden. Die Folge: Ihre Steuerunterlagen werden besonders streng geprüft und Betriebsausgaben noch rigoroser gestrichen. Wenn Sie sich mit der Abgabe sogar mehrfach verspäten oder die Abgabefrist Ihrer Steuererkärung allzu stark überziehen, wird sich Ihr Finanzamt zudem bei Ihnen melden – in der Regel mit unangenehmen Folgen:

1. Maßnahme: Haben Sie die Steuererklärung einige Wochen nach Ablauf der Abgabefrist noch nicht eingereicht, erhalten Sie ein Erinnerungsschreiben. Damit werden Sie zur Abgabe Ihrer Steuererklärung aufgefordert. Gleichzeitig wird Ihnen eine neue Abgabefrist gesetzt. Reichen Sie Ihre Steuererklärung bis dahin ein, müssen Sie keine weiteren Konsequenzen befürchten.

2. Maßnahme: Lassen Sie die zusätzliche Abgabefrist für die Steuererklärung ebenfalls verstreichen, wird Ihnen das Finanzamt eine weitere Frist setzen. Dann droht Ihnen allerdings ein Zwangsgeld, wenn Sie die Abgabefrist abermals nicht einhalten. Das darf bis zu 10 % Ihrer Steuerschuld betragen – maximal 25.000 €.
3. Maßnahme: Geben Sie ungeachtet des Zwangsgeldes weiterhin keine Steuererklärung ab, wird das Finanzamt Ihren Gewinn und damit Ihre Steuerschuld für das Jahr schätzen. Solche Schätzungen fallen regelmäßig zu Ihren Ungunsten aus!
Wie Sie die Abgabefrist verlängern!
Das Finanzamt kann Ihnen eine Verlängerung der Abgabefrist einräumen. Diese Möglichkeit sollten Sie z.B. nutzen, wenn Sie kurz vor Ende der Abgabefrist feststellen, dass Sie Ihre Steuererklärung doch nicht rechtzeitig fertigstellen können. Sinnvoll kann das auch sein, wenn Sie eine hohe Steuernachzahlung erwarten. Die zusätzliche Frist nutzen Sie dann, um entsprechende Geldbeträge zurückzulegen.
Eine Verlängerung der Abgabefrist können Sie auf 3 Wegen bekommen:
  1. Haben Sie Ihre Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen lassen, verlängert sich die Abgabefrist ab diesem Jahr automatisch bis zum 31. Dezember (gleich lautender Erlass der Finanzbehörden, Finanzministerium NRW, 23.02.2006, Az: S 0320 – 52 – 33).
  2. Sie haben eine Fristverlängerung beantragt. Dem wird das Finanzamt stattgeben, wenn Sie eine stichhaltige Begründung haben. Die Fristverlängerung muss aber vor dem 31. Mai beantragt worden sein.
  3. Sie haben eine unvollständige Steuererklärung abgegeben – bei der Einkommensteuererklärung mindestens den vollständig ausgefüllten Mantelbogen. In einem Begleitschreiben müssen Sie dann erklären, bis wann Sie die fehlenden Unterlagen nachreichen.