Bei betriebsbedingter Kündigung Auswahlrichtlinien beachten
Vereinbart der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat eine Auswahlrichtlinie zur Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen, muss er sich auch an diese Auswahlrichtlinie halten. Zu diesem Urteil kam das Arbeitsgericht Frankfurt/Main.