Kündigungsschutzklage: Wann wird die Frist ungültig?
Vom Grundsatz her können Mitarbeiter eine Kündigungsschutzklage nur innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung einreichen. Wird diese Klagefrist überschritten, ist die Klage unzulässig und Sie haben als Arbeitgeber Ruhe. Aber auch hier gilt: Keine Regel ohne Ausnahme.