Kündigungsschutzklage: Die Klagefrist von drei Wochen gilt auch im Kleinbetrieb
Kündigungsschutzklage: Wie lange darf geklagt werden? Wenn Sie einen Mitarbeiter gekündigt haben, ist es für Sie wichtig, schnell zu wissen, ob Sie ihn weiter beschäftigen müssen. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sieht daher eine dreiwöchige Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers vor. Diese gilt auch im Kleinbetrieb.