Wann Vermieter wegen „wirtschaftlicher Nachteile“ kündigen dürfen

Vermieter dürfen nicht nur wegen Eigenbedarf ordentlich kündigen. Diese Kündigung ist zwar die häufigste und von Mieter am meisten gefürchtete ordentliche Kündigung. Doch daneben darf ein Vermieter einen Wohnungsmietvertrag auch kündigen, wenn er durch diesen Vertrag an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung seines Grundstücks gehindert ist und dadurch erhebliche Nachteile erleidet (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Damit ein Vermieter eine solche sogenannte Verwertungskündigung wirksam aussprechen kann, müssen die folgenden 5 Voraussetzungen gegeben sein:

? Absicht wirtschaftlicher Verwertung

? Hinderung durch das Mietverhältnis

? Angemessenheit der Verwertung

? Gefahr erheblicher Nachteile

? Detaillierte Begründung der Kündigung

Wie immer, kommt es auf den Einzelfall an, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind und ein Vermieter deshalb seinen Mietvertrag kündigen darf. Eine Orientierung hierfür geben aber die folgenden Gerichtsurteile.

 

Übersicht: In diesen Fällen haben die Gerichte

eine Verwertungskündigung als zulässig angesehen

 

? Obwohl sich die Wohnung unvermietet deutlich besser verkaufen ließe, kann eine Verwertungskündigung nicht ausgesprochen werden, wenn der Verkaufspreis in vermietetem Zustand in etwa dem Einkaufspreis der Wohnung entspricht. LG Gießen,

Urteil v. 27.07.94, Az. 1 S 233/94

? Die Verwertungskündigung ist zulässig, wenn der Vermieter den Kaufpreis zum Erhalt seines Gewerbes unbedingt benötigt (im Urteilsfall waren andere Möglichkeiten der Geldbeschaffung, etwa durch Kredit, für den Vermieter nicht vorhanden). LG Detmold,

Urteil v. 16.05.01, Az. 2 S 122/00

? Mit einer Verwertungskündigung kann ein Mietverhältnis über eine 6-Zimmerwohnung nicht mit der Begründung beendet werden, es sei ein Umbau in drei 2-Zimmerwohnungen geplant, solange nicht nachgewiesen ist, dass der derzeitige Zustand äußerst unrentabel ist. LG Hamburg,

Urteil v. 30.06.89, Az. 11 S 418/88

? Eine Verwertungskündigung ist rechtens, wenn den monatlichen Belastungen des Vermieters von rund 4.800 € nur Mieteinnahmen von monatlich 2.000 € gegenüberstehen. LG Krefeld,

Urteil v. 10.03.10, Az. 2 S 66/09

? Wenn eine Verwertungskündigung erfolgt, um das Gebäude abzureißen und neu aufzubauen, müssen im Kündigungsschreiben anhand von Wirtschaftlichkeitsberechnungen die bisherigen und künftigen Einnahmen und Ausgaben angegeben werden. LG Berlin,

Urteil v. 27.05.03, Az. 64 S 8/03

? Eine Verwertungskündigung ist wirksam, wenn nur der Verkauf der unbewohnten Wohnung dazu führt, dass der Verkäufer einen Kredit mit hoher Zinsbelastung ablösen kann. LG Düsseldorf, Urteil v. 20.11.90, Az. 24 S 490/90
? Der Abriss von Wohnraum „zur Beseitigung von erheblichem Leerstand wegen einer geänderten Nachfrage“ rechtfertigt eine Verwertungskündigung. LG Berlin,

Urteil v. 09.01.07, Az. 63 T 132/06

? Eine beabsichtigte notwendige Kernsanierung des Mietgebäudes rechtfertigt eine Verwertungskündigung derjenigen Mietwohnung, die hierdurch wegfällt, weil sie mit weiterem Raum zu einer größeren Wohnung verbunden werden soll. AG Neustadt a. d. Aisch,

Beschluss v. 05.07.07,

Az. 2 C 823/06

? Eine Mietvertragskündigung wegen des beabsichtigten Verkaufs eines Einfamilienhauses ist auch gegenüber einer kinderreichen Familie berechtigt, wenn der Vermieter den Verkaufserlös benötigt, um sich nach schweren Unfallverletzungen ein behindertengerechtes Haus bauen zu können. LG Trier,

Urteil v. 05.02.91, Az. 1 S 161/90

 

? Die Kündigung eines Mietvertrags über ein Einfamilienhaus, um es durch Verkauf wirtschaftlich verwerten zu können, ist zulässig, wenn der Vermieter sein Gewerbe wegen Verweigerung eines weiteren Bankkredits nicht mehr rentabel führen kann. LG Detmold,

Urteil v. 16.05.01, Az. 2 S 122/00

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