Verweigerte Rauchmelder-Wartung: Auch schuldunfähigem Mieter darf gekündigt werden

Darf ein Vermieter einen Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter den Zutritt seiner Wohnung zwecks Rauchmelde-Überprüfung verhindert? Ja, sagt dazu das Landgericht Konstanz. Besonders brisant: Der Mieter war im entschiedenen Fall psychisch krank und daher schuldlos (LG Konstanz, Urteil v. 08.12.2017, Az. A 11 S 83/17).

In dem Urteilsfall wollte ein Vermieter in seinem Mietshaus die Funktionstüchtigkeit aller installierten Rauchmelder überprüfen. Aus diesem Grund begehrte er Einlass in die Wohnungen. Ein Mieter verweigerte ihm den Zutritt – und das gleich mehrfach. Daraufhin kündigte der Vermieter ihm fristlos (§ 543 BGB).

Räumungsklage hat Erfolg

Der Mieter hielt die Kündigung für rechtswidrig und zog nicht aus. Die Räumungsklage des Vermieters wurde vom Amtsgericht Überlingen noch als unbegründet abgewiesen. Der Mann sei psychisch krank. Ihn treffe keine Schuld. Das Berufungsverfahren ging allerdings anders aus: Der Vermieter bekam Recht.

Ob „schuldig“ oder nicht, spielt keine Rolle

Die Schuldfrage spiele hier keine Rolle, so die Feststellung des Gerichts. Tatsache sei: Rauchmelder im Haus nicht zu warten, komme einer schwerwiegenden Gefährdung für das Wohnhaus und seiner Bewohner gleich. Auch wenn ihn aufgrund seiner Krankheit keine persönliche Schuld treffe, so habe der Mieter doch durch seine Zutrittsverweigerung seine Mitmieter einem erheblichen Risiko ausgesetzt. Außerdem drohe bei fehlender Wartung der Verlust des Versicherungsschutzes. Hinter diesen übergeordneten Erwägungen müsse die psychische Erkrankung des gekündigten Mieters zurücktreten. Die Räumungsklage sei rechtens.

Fazit: Die Wartung von Rauchmeldern müssen Ihre Mieter Ihnen erlauben. Allerdings sollten Sie bei einer Weigerung stets zuerst abmahnen. Denn eine fristlose, sofortige Kündigung wird wohl nicht jedes Gericht bei einem solchen Verstoß für rechtmäßig erklären.

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