Mietvertragskündigung: Keine Miete bei Renovierung durch Vermieter

Wenn man eine neue Wohnung gefunden hat, möchte man am liebsten so schnell wie möglich umziehen. Da man sich grundsätzlich aber an Kündigungsfristen halten muss, besteht häufig das Problem, dass man sowohl für die neue als auch für die alte Wohnung Miete zahlen muss. Lesen Sie hier mehr dazu.

Das Kammergericht (KG) hat nun entschieden, dass der Vermieter keine Miete verlangen darf, wenn er den Auszug der Mieter innerhalb der Mietzeit nutzt, um die Räumlichkeiten komplett zu renovieren und ein Bewohnen damit faktisch unmöglich wird.

Renovierung der Mieträume noch vor Ablauf der Mietzeit

Im zugrunde liegenden Streitfall kündigte ein Mieter seinen Mietvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Er zog jedoch noch vor Ablauf der Mietzeit aus der Wohnung aus, sodass sie einige Zeit leer stand, zahlte aber zunächst die fällige Miete weiter an die Vermieterin. Sie nutzte die Situation aus und renovierte die Räumlichkeiten vollständig.

Die Mieter minderten daraufhin die Miete, da aufgrund der Malerarbeiten ein Bewohnen der Mietsache nicht möglich war. Die Vermieterin zog vor Gericht und machte ihre Ansprüche auf Zahlungen des Mietzinses geltend. Das Landgericht Berlin gab ihr Recht.

Mietminderung auch bei Nichtnutzung der Mietsache möglich

Das KG hielt die Mietminderung jedoch für zulässig. Auch wenn die Mieter bereits ausgezogen seien, so stünde ihnen noch immer das Recht auf Benutzung der Wohnung zu, bis die Mietzeit abgelaufen sei. In dieser Zeit müssten sie auch die vereinbarte Miete weiterhin zahlen.

Renoviere die Vermieter die Wohnung, komme dies aber einem Entzug der Mietsache gleich, da sie so nicht vertragsgemäß genutzt werden könne. Damit liege ein Mangel vor, der eine Mietminderung zu 100 % rechtfertige.

Tipp: Hat der Vermieter geplant, die Wohnung nach dem Auszug der Mieter zu renovieren, sollte er den Ablauf der Mietzeit abwarten. Ansonsten sollte er schriftliche Vereinbarungen mit dem Mieter bezüglich der Höhe der Mietzahlungen treffen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

(KG, Urteil v. 10.03.2011, Az.: 8 U 187/10)