So können Sie durch die Übernahme von Azubis Befristungen durchsetzen

Das Landesarbeitsgericht in Nürnberg hat in einem Urteil die Klage einer Arbeitnehmerin auf Weiterbeschäftigung abgewiesen. Der Arbeitgeber hatte die Befristung des Arbeitsverhältnisses mit der Übernahme der Auszubildenden begründet. Lesen Sie hier, wie Sie durch die Übernahme von Azubis Befristungen durchsetzen können.

Immer wieder führen Befristungen von Arbeitsverträgen zu Streitigkeiten zwischen Betrieben und Arbeitnehmern. So auch in einem Fall in Bayern. Hier klagte eine Arbeitnehmerin gegen Ihren Arbeitgeber – eine Arbeitsagentur – und verlor.

Befristung wegen Übernahme der Azubis
Im verhandelten Sachverhalt war eine Arbeitnehmerin in einem Betrieb mehrfach befristet beschäftigt worden. Als Begründung für die Befristungen nannte der Arbeitgeber unter anderem die geplante Übernahme von Auszubildenden. Diese Übernahmeverpflichtung war auch im abgeschlossenen Tarifvertrag vereinbart.

Die Arbeitnehmerin argumentierte jedoch, dass die übernommenen Auszubildenden nicht auf ihrem Arbeitsplatz eingesetzt würden, sondern an anderen Stellen des Unternehmens. Aus diesem Grund sehe sie keine Begründung für die Befristung ihres Arbeitsverhältnisses.

Ihre Klage scheiterte jedoch vor dem Landesarbeitsgericht in Nürnberg. Das Gericht sah den Befristungsgrund als gerechtfertigt an. Das Arbeitsgericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass der Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen mit einem Sachgrund den Arbeitgeber nicht hindere, die Arbeitsaufgaben im Rahmen seines Direktionsrechts zu verteilen. Allerdings, so die Richter weiter, müsse es nach der Übernahme der Auszubildenden insgesamt keinen Bedarf mehr für eine befristete Stelle geben.  (Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 2.03.2011; Az: 2 Sa 307/09)