Hier sind die Vorstellungen von CDU/CSU und FDP zusammengestellt, sollte es zu einem Regierungswechsel kommen:
Nach derzeitigen Überlegungen der CDU/CSU soll sich bei einem Regierungswechsel Folgendes ändern:
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Das Kündigungsschutzgesetz soll erst ab einer Beschäftigtenzahl von 20 Mitarbeitern greifen (derzeit liegt die Grenze bei 10 Mitarbeitern).
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Kündigungsschutz soll es erst nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit geben.
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Neu Eingestellte sollen vorab auf eine Kündigungsschutzklage verzichten dürfen und stattdessen eine Abfindung wählen können.
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Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll von 6,5 auf 6 % gesenkt werden.
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Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I soll stärker nach Beitragsjahren gestaffelt werden.
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Und die Geldleistung soll im ersten Monat um 1/4 gekürzt werden.
Die FDP ginge in einzelnen Punkten bei einem Regierungswechsel sogar noch weiter:
- Das Kündigungsschutzgesetz soll erst in Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten gelten.
- Die Probezeit soll auf 4 Jahre verlängert werden.
- Alle Arbeitnehmer sollen generell statt einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung oder eine Weiterbildung wählen können.
- Das Arbeitslosengeld I soll einheitlich auf 12 Monate begrenzt werden.
- Die Bundesagentur für Arbeit soll in eine beitragsfinanzierte Versicherungsagentur und in eine steuerfinanzierte Arbeitsmarktagentur aufgespalten werden.
Fazit: Kommt der Regierungswechsel, dann kommen sicher auch Änderungen im Arbeitsrecht auf Sie zu. Ob sie aber so arbeitgeberfreundlich ausfallen werden, bleibt abzuwarten. Bekanntlich wird im Wahlkampf ja viel geredet; was dann später durchsetzbar ist, ist eine ganz andere Frage.