Warum Sie Ihren Mitarbeitern Sonderurlaub für den Umzug geben sollten

Ein Umzug ist mit viel Stress verbunden und deswegen nehmen sich viele Arbeitnehmer Urlaub. Der Gesetzgeber für diesen Fall vorgesehen, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Sonderurlaub gewähren muss. Leider gibt es aber keine klare Richtlinie, so dass die praktische Umsetzung dieser rechtlichen Vorgabe letztlich vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer in Einvernehmen geklärt werden muss.

Wenn Ihr Arbeitnehmer einen Sonderurlaub beantragt, dann sind Sie gut beraten, seinem  Wunsch zu entsprechen. Der Umzug ist eine große Belastung und Sie profitieren davon, wenn Ihr Arbeitnehmer diese Belastung sehr schnell hinter sich bringen kann. Da Sie gesetzlich ohnehin dazu verpflichtet sind, Sonderurlaub zu gewähren, sollten Sie sich nicht um einen Tag mehr oder weniger streiten. Zeigen Sie Ihrem Arbeitnehmer, dass Sie seiner Einschätzung vertrauen und seien Sie großzügig. Der Sonderurlaub wird Sie nicht ruinieren, aber Ihr Arbeitnehmer wird sich über ihr Entgegenkommen freuen.

Klare Regelungen innerbetrieblich schaffen

Damit Sie nicht plötzlich durch mehrere Arbeitnehmer, die gleichzeitig umziehen,  betriebliche Probleme bekommen, sollten Sie eine klare Regelung für den Sonderurlaub vorgegeben. Insbesondere ist es dabei wichtig, dass Arbeitnehmer sich frühzeitig an Sie wenden, damit Sie besser planen können. Oftmals ist es dadurch auch möglich, Terminüberschneidungen zu organisieren. Schließlich soll Ihr Betrieb nicht still stehen, nur weil einige Mitarbeiter beschlossen haben, am gleichen Tag umzuziehen. Wenn Sie frühzeitig informiert werden, können Sie durch vernünftige Gespräche mit ihren Arbeitnehmern dafür sorgen, dass es zu keinem Engpass kommt.

Ein verständnisvoller Chef hat motivierte Mitarbeiter

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern bei einem Umzug entgegenkommen, hat das langfristig positive Folgen. Schließlich möchte sich ein Arbeitnehmer in einem Unternehmen wohlfühlen. Wenn Sie Ihrem Mitarbeiter hingegen das Gefühl geben, dass sein Antrag auf Sonderurlaub eine Unverschämtheit sei, dürften Sie sich nicht darüber wundern, wenn der Mitarbeiter in Zukunft vielleicht nicht mehr seine optimale Leistung bringt. Besonders unschön ist es, wenn ein Chef einem Mitarbeiter den Sonderurlaub für den Umzug komplett verweigert, obwohl der Mitarbeiter einen Anspruch darauf hat. Im schlimmsten Fall kann dies sogar zu einem Gerichtsverfahren führen, das für alle Beteiligten nur Nachteile hat.

Umzüge finden nicht häufig statt

Ihre Mitarbeiter werden wahrscheinlich nicht mehrmals im Jahr umziehen. Üblich ist eher, dass Menschen im Durchschnitt vielleicht einmal im Jahrzehnt umziehen, wenn überhaupt. Einer der Hauptgründe für einen Umzug ist ein Arbeitsplatzwechsel, so dass Sie allenfalls zu Beginn der Beschäftigung von diesem Problem betroffen sind. Da es sich also insgesamt um ein eher kleines Problem handelt, können Sie es sich durchaus leisten, großzügig zu sein. Wenn es die Möglichkeit gibt, können Sie Ihrem Mitarbeiter vielleicht auch ein passendes Fahrzeug für den Umzug zur Verfügung stellen. Solche Gesten, die Sie übrigens nichts kosten, sind sehr wertvoll für eine gute Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern.