Können Mitarbeiter, die einen Fehler begangen haben, eine Ermahnung noch relativ gelassen hinnehmen, wird es bei einer Abmahnung gefährlich.
Ermahnung bringt arbeitsrechtlich wenig
Eine bloße Ermahnung mit der ein Mitarbeiter auf einen Fehler hingewiesen wird, hat arbeitsrechtlich noch keine Konsequenzen. Insbesondere dient sie nicht zur Vorbereitung einer Kündigung.
Anders bei der Abmahnung
Macht ein Mitarbeiter nach einer Abmahnung erneut einen vergleichbaren Fehler, so kann in der Regel eine verhaltensbedingte fristgemäße Kündigung auf diesen Fehler gestützt werden. Der Mitarbeiter kann gekündigt werden.
So unterscheidet sich die Ermahnung von der Abmahnung
Ermahnung |
Abmahnung |
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Bezeichnung unwichtig |
Bezeichnung als Abmahnung |
Beschreibung eines Fehlers |
Konkrete Beschreibung eines Fehlers (u.a. Datum, Uhrzeit) |
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Feststellung, dass dies ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten ist |
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Aufforderung, dies nicht zu wiederholen |
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Androhung der Kündigung für den Wiederholungsfall |
Wann ist eine Ermahnung sinnvoller als eine Abmahnung?
Bei einer Abmahnung wird es ernst. Eine Abmahnung dient einerseits dazu, den Mitarbeiter zu warnen und ist andererseits der erste Schritt, um eine Kündigung vorzubereiten. Insbesondere bei Mitarbeitern, die noch nicht lange im Unternehmen sind oder wenn es sich um geringfügige Verstöße handelt, kann eine Ermahnung ausreichen. In allen anderen Fällen ist es in der Regel sinnvoller, statt der Ermahnung eine Abmahnung auszusprechen.