Tipps für Sonderurlaub beim Umzug

Ist ein Arbeitnehmer nicht im öffentlichen Dienst tätig und sein Arbeitsvertrag tariflich nicht eingeordnet, so ist die Chance auf einen Sonderurlaub für den Umzug in der Regel sehr gering. Wer dennoch einen Sonderurlaub beantragen möchte, sollte also vorher gute Karten beim Chef haben.

Jeder Arbeitnehmer hinterlässt durch seine Tätigkeit und mit seinem Engagement einen eigenen Eindruck im Betrieb und beim Arbeitgeber. Dieser Eindruck ist in den meisten Fällen entscheidend dafür, inwieweit der Arbeitgeber auf entsprechende Sonderwünsche eingehen kann und möchte.

Überall da, wo ein Sonderurlaub beim Umzug gesetzlich nicht festgelegt ist, herrschen für Arbeitnehmer eigene Arbeitsbedingungen, die außer-tariflich festgesetzt wurden.

Das Verhältnis zum Vorgesetzten ist das Maß der Dinge

In solchen Fällen ist es ratsam, einige vorbereitende Strategien zu entwickeln, um vielleicht dennoch einen möglichen Sonderurlaub beim Umzug gewährleistet zu bekommen. Die Betriebsvereinbarung legt in der Regel
fest, inwieweit auch ein Sonderurlaub in Frage kommt. Greifen der
Bundesangestelltenvertrag und die Verordnung über Sonderurlaub für
Bundesbeamte nicht, ist nur das Gespräch mit dem Chef die einzige Chance
auf Gewährleistung des notwendigen Urlaubs für den Umzug.

Hierbei ist es gut, gleich nach zwei oder drei freien Tagen für einen Umzug zu
fragen, um vielleicht dann wenigstens einen freien Tag zu erhalten. Dabei kann ein positives Engagement im Sinne von vorbildlicher Arbeitsweise mit allen dazugehörigen Komponenten ein unglaublicher Vorteil sein, um auch den Segen des Chefs zu erhalten. Wer also auf längere Sicht weiß, dass er umziehen möchte, sollte sich in der nächsten Zeit besonders viel Mühe bei der Arbeit geben.

Einige Arbeiten werden in der Regel bei guter Leistung sogar prämiert. Dabei könnte man dem Chef vorschlagen, anstatt einer Prämie ein paar Tage Urlaub zu bekommen, um den Umzug in aller Ruhe durchführen zu können. Neben solchen Vorschlägen sind auch andere Deals durchaus vereinbar. Zum Beispiel könnte der Arbeitnehmer einige Extraleistungen für einen bestimmten Zeitraum anbieten, die er aus Dankbarkeit für die Kulanz durchführen würde. Dazu gehören zum Beispiel die Annahme von wichtigen Aufgaben oder Projekten, die nicht unbedingt vergütet werden müssen.

Auch die Bereitschaft zu Überstunden ist dabei eine gute
Möglichkeit, um mit dem notwendigen Maß an Entgegenkommen die
Unterstützung des Vorgesetzten zu erhalten. Gleichzeitig ist auch die
Erklärung der Treue zum Unternehmen und zum Arbeitgeber ein gutes
Mittel, um die persönliche Beziehung zwischen beiden Parteien weiter zu
festigen. Unter diesen Umständen ist ein möglicher Sonderurlaub beim Umzug
sehr viel wahrscheinlicher, als wenn die Beziehung zum Chef eine
neutrale und unspektakuläre Verbindung darstellt.

Wer unter diesen Umständen keine Ambitionen hat, das Verhältnis zwischen sich und dem Chef zu verändern, kann den Umzug dann wahrscheinlich doch nur im standardisierten Urlaub durchführen. Manchmal ist es auch ratsam, einen
Kollegen zu bitten, für den Chef ein gut gemeintes Wort einzulegen. Auch
hier kommt es wieder auf das Verhältnis zwischen den Arbeitnehmern
untereinander an, die in einem gesunden Betriebsklima stets füreinander
unterstützend tätig sind und auch verschiedene Chancen für einen
Sonderurlaub eröffnen.