Auf Fehlbesetzungen reagieren: Vereinbaren Sie eine Probezeit

Die Vereinbarung einer Probezeit hilft Ihnen als Arbeitgeber in vielen Fällen, erhebliche Personalkosten zu sparen. Sie sollten deshalb bei keinem unbefristeten Arbeitsvertrag auf die Vereinbarung einer Probezeit verzichten. Vorteil der Probezeit ist für Sie, dass während der Dauer von maximal 6 Monaten das Arbeitsverhältnis mit verkürzter Frist (zwei Wochen zu jedem beliebigen Termin, § 622 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) gekündigt werden kann.

So vereinbaren Sie rechtssicher eine Probezeit
Nur bis zu dem vereinbarten Termin in zwei Wochen müssen Sie als Arbeitgeber dann Lohn zahlen. Außerdem ist Ihr Risiko minimiert, einen etwaigen Streit um die Wirksamkeit der Probezeitkündigung zu verlieren.

Gesetzlicher Kündigungsschutz greift erst mit Ablauf der Probezeit
Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) genießen Ihre Mitarbeiter nämlich erst nach Ablauf von 6 Monaten (und nur dann, wenn Sie als Arbeitgeber in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer ohne die Auszubildenden beschäftigen). Nehmen Sie deshalb in Ihre Arbeitsverträge folgende Klausel auf:

Musterformulierung:

 „Die Vertragsparteien vereinbaren eine Probezeit. Die Probezeit beträgt 6 Monate. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.“ 

Praxis-Tipp
Gehen Sie auf Nummer sicher und sprechen Sie die Sprache des Gesetzgebers: § 622 Abs. 3 BGB verlangt die Vereinbarung einer „Probezeit". Verwenden Sie in Ihren Vertragsmustern ausdrücklich das Wort „Probezeit" und nicht ähnliche Begriffe wie Probephase, Einarbeitungszeit oder Ähnliches.

Auch in Ihre befristeten Arbeitsverträge sollten Sie eine Probezeitregelung aufnehmen, die beispielsweise wie folgt aussehen kann:

Musterformulierung: 

 „Der Arbeitnehmer wird für die Dauer des Projekts vom 01.01. bis 31.12.2… eingestellt. Die ersten 3 Monate gelten als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.“