Wer leitet eine Betriebsversammlung?
Die Leitung der Betriebsversammlung obliegt dem Betriebsratsvorsitzendem (§ 42 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Ist dieser verhindert, springt sein Stellvertreter ein. Sollten sowohl der Vorsitzende als auch sein Stellvertreter verhindert sein, kann der Betriebsrat ein anderes Mitglied mit der Leitung der Versammlung beauftragen.
Wie häufig findet eine Betriebsversammlung statt?
In der Regel findet in jedem Quartal eine Betriebsversammlung statt. Sie sind allerdings nicht verpflichtet, die Versammlung in regelmäßigen Abständen durchzuführen (AG Bielefeld, Urteil vom 20. April 1990, Az.: 2 BV Ga 12/90). Denn über die Festlegung des Zeitpunkts der regelmäßigen Betriebsversammlung entscheidet alleine der Betriebsrat.
Beachten Sie aber: Als Betriebsratsvorsitzender sollten Sie dennoch unbedingt dafür sorgen, dass mindesten einmal pro Halbjahr eine Betriebsversammlung stattfindet. Denn unterlässt der Betriebsrat das Durchführen einer Betriebsversammlung gänzlich, verstößt er damit gegen seine gesetzlichen Pflichten (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. April 1960, Az.: 1 Ta BV 1/60). In diesem Fall muss der Betriebsrat mit seiner Auflösung rechnen.
Zwei der regelmäßigen Versammlungen können zudem als Abteilungsversammlungen einberufen werden. Das heißt: Es versammeln sich lediglich Arbeitnehmer einer Abteilung, da dies zur sachgerechten Erörterung der Belange dieser Arbeitnehmer erforderlich ist.
Praxis-Tipp Versuchen Sie, sich mit Ihrem Arbeitgeber darüber zu einigen, dass auch diese Versammlung während der Arbeitszeit stattfinden. Denn dann haben die Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung