Job & Recht: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung ist nach wie vor ein aktuelles Thema im Bereich des Arbeitsrechts. Der Fall: Ein Mitarbeiter schickte einer 20-jährigen Auszubildenden eine SMS mit sehr anzüglichem und belästigendem Inhalt. Bereits zuvor hatte die Auszubildende die Annäherungsversuche des Arbeitnehmers zurückgewiesen. Der Arbeitgeber kündigte dem Mitarbeiter, der seit zwölf Jahren in diesem Unternehmen beschäftigt war. Lesen Sie, wie Sie sich gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wehren können.
So wehren Sie sich gegen sexuelle Belästigung
Die Rechtslage sieht so aus: Das Beschäftigungsschutzgesetz besagt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Beschäftigten vor sexueller Belästigung wie in dem Beispiel zu schützen und im Einzelfall angemessene arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen den Störer zu ergreifen. Der Arbeitgeber sei in dem beschriebenen Fall nicht verpflichtet gewesen, das Fehlverhalten lediglich abzumahnen (LAG Rheinland-Pfalz, Az.: 9 Sa 853/01).
Wenn Sie am Arbeitsplatz derart oder ähnlich belästigt werden, informieren Sie unmittelbar Ihren Arbeitgeber oder den Betriebsrat. Ob die Auszubildende dem Arbeitgeber schon vorher von den Annährungsversuchen des Mitarbeiters erzählt hatte, ist nicht bekannt.

Praxis-Tipp gegen sexuelle Belästigung
Sollte ein Kollege Ihr "Nein" nicht ernst nehmen und seine Belästigung wiederholen, sollten Sie so schnell wie möglich Ihren Chef einschalten.

Sexuelle Belästigung – Der rechtliche Hintergrund
Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Beschäftigungsschutzgesetz (BSschG) ist eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Vorhaben, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt.
Nach Satz 2 Nr. 2 dieser Norm gehören dazu sexuelle Handlungen und Aufforderungen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie das Zeigen und sichtbare Anbringen pornografischer Darstellungen, die von den Betroffenen erkennbar abgelehnt werden.

Der Internationale Gewerkschaftsbund über sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigung definierte der Internationale Gewerkschaftsbund als "sexuelle Annäherungsversuche jeder Art in Form von Gesten und Äußerungen, jeder unerwünschte körperliche Kontakt, explizit sexuell abfällige Anspielungen oder sexistische Bemerkungen, die wiederholt am Arbeitsplatz vorgebracht und von der Person, an die sie sich richten, als beleidigend empfunden werden und zur Folge haben, dass diese sich bedroht, erniedrigt, oder belästigt fühlt. Sexuell belästigend sind auch Anspielungen und sexistische Bemerkungen, die die Betroffenen in ihrer Arbeitsleistung beeinträchtigen, ihre Einstellung gefährden oder am Arbeitsplatz eine unangenehme oder einschüchternde Atmosphäre schaffen."