Schwere Beleidigung als Kündigungsgrund – Ein aktueller Fall
Ein Mitarbeiter eines Bauunternehmens wurde von seinem Chef zu Recht kritisiert. Daraufhin bezeichnete dieser seinen Vorgesetzten wiederholt vor Zeugen als Aas und als Arschloch. Der Vorgesetzte kündigte ihm daraufhin fristlos, hilfsweise ordentlich. Der Mitarbeiter klagte gegen diese Kündigung – erfolglos.
Das bedeutet für Sie als Arbeitgeber: Werden Sie Opfer einer Beleidigung durch einen Ihrer Mitarbeiter, dürfen Sie diesem fristlos kündigen.
Voraussetzungen: Sie haben vorher die Interessen sorgfältig abgewogen und sind zu dem Schluss gekommen, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist für Sie unzumutbar ist.
Aber Vorsicht: Die fristlose Kündigung muss zudem verhältnismäßig sein.
Das heißt: Wenn sich Ihr Mitarbeiter z. B. in einer besonderen sozialen Ausnahmesituation befindet oder schon sehr lange in Ihrem Unternehmen beschäftigt ist, besteht die Möglichkeit, dass Ihre fristlose Kündigung vor Gericht keinen Bestand hat.
Praxis-Tipp "schwere Beleidigung"
Sprechen Sie gleichzeitig mit Ihrer fristlosen Kündigung immer hilfsweise auch eine ordentliche Kündigung aus. Dann können Sie sich zumindest nach Einhaltung der Kündigungsfrist von Ihrem Mitarbeiter trennen.