Schneechaos und Arbeitsrecht: Was Sie dazu wissen sollten

Der Winter 2010 / 2011 wird vielen Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Erinnerung bleiben. Bedingt duch das Schneechaos gab es eine ganze Reihe von Situationen, wie Verspätungen oder Arbeitsausfall, die auch aus Sicht des Arbeitsrechts beleuchtet werden sollten. Lesen Sie hier, worauf Sie arbeitsrechtlich achten sollten.

Im Wesentlichen sind Auswirkungen des Schneechaos in 2 Fallkonstellationen arbeitsrechtlich relevant:

  1. Der Mitarbeiter kommt wegen des Schneechaos nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit.
  2. Ihre Mitarbeiter sind zwar da, die Arbeitsleistung macht für Sie als Arbeitgeber aber keinen Sinn. Das kann z. B. der Fall sein, wenn zu verarbeitende Rohstoffe wegen des Schneechaos nicht geliefert werden konnten und Sie die Arbeitnehmer daher nicht beschäftigen können.

Schneechaos und Arbeitsrecht: Ihre Mitarbeiter sind nicht da
Wenn Ihre Mitarbeiter wegen des Schneechaos nicht oder nicht pünktlich an den jeweiligen Arbeitsplatz kommen können, hat das arbeitsrechtliche Auswirkungen. Die Mitarbeiter tragen das Wegerisiko. Das bedeutet, dass es Sache der Mitarbeiter ist, rechtzeitig an den Arbeitsplatz zu kommen. Gelingt den Mitarbeitern das nicht, so besteht für die fehlende Zeit kein Anspruch auf Bezahlung. Sie können also den Lohn entsprechend kürzen. Es kommt dabei nicht darauf an, dass die Mitarbeiter auch nichts für das Schneechaos und die Verkehrsbeeinträchtigungen können.

Schneechaos und Arbeitsrecht: Sie können die Mitarbeiter nicht beschäftigen
Anders ist es, wenn die Mitarbeiter zwar am Arbeitsplatz sind, dort aber nicht beschäftigt werden können. Sie tragen als Arbeitgeber das Betriebsrisiko. Sie können in einem solchen Fall nicht den Lohn anteilig kürzen, etwa weil keine zu verarbeitenden Rohstoffe vorhanden sind. Sie können diese Zeit aber nutzen, um z. B. Überstunden abzubauen.