Kurzarbeit: Das kostet Kurzarbeit für Arbeitgeber

Kurzarbeit wird in immer mehr Unternehmen das Mittel der Wahl, um Entlassungen zu vermeiden. Durch Kurzarbeit werden die finanziellen Belastungen des Arbeitgebers gesenkt. Doch eine Reihe von Zahlungspflichten bleibt.

Kurzarbeit befreit den Arbeitgeber nicht vollständig von Zahlungsverpflichtungen. Aber die Reduzierung der Zahlungspflichten während der Kurzarbeit hilft oft enorm.

Folgende Kosten kommen auf Sie als Arbeitgeber während der Kurzarbeit zu:

  • Weiterzahlung des Entgelts für tatsächlich geleistete Arbeit in normaler Höhe;
  • Zahlung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (und Abführung der Arbeitnehmerbeiträge) für tatsächlich geleistete Arbeit in normaler Höhe;(zunächst bis zum 31.12.2020 sieht eine Rechtsverordnung allerdings im Zuge der Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie vor, dass die Bundesagentur für Arbeit bei Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe erstattet),
  • Unter Umständen Aufstockungsbeträge aus Tarifverträgen. Betriebsvereinbarungen oder individuellen Vereinbarungen. Wenn Sie nicht schon aus rechtlichen Gründen dazu verpflichtet sind, kann eine freiwillige Bezahlung von Aufstockungsbeträgen sinnvoll sein. Denn der Mitarbeiter hat durch Kurzarbeitergeld spürbar weniger Geld in der Tasche. Freiwillige Zuzahlungen können das zumindest teilweise ausgleichen und so zur Mitarbeiterbindung beitragen. Und nach der Krise werden Sie als Arbeitgeber gut eingearbeitete Mitarbeiter brauchen, um das Unternehmen weiter zu führen.

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