Privatnutzung von Firmenfahrzeugen: Kündigung möglich?

In vielen Unternehmen haben Mitarbeiter Zugriff auf Firmenfahrzeuge. Seien es Transporter oder PKW, erforderlich ist auf jeden Fall eine eindeutige Nutzungsregelung. Andernfalls ist eine Kündigung wegen Privatnutzung jedenfalls ohne vorherige Abmahnung schwierig.

Die Privatnutzung von Firmenfahrzeugen ist für Sie als Arbeitgeber aus mehreren Gründen problematisch. Einerseits haben Sie die Betriebskosten zu tragen, andererseits erfolgt die Privatnutzung gelegentlich auch während der Arbeitszeit. Die Folge ist, dass Sie die Arbeitszeit bezahlen, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten. Allerdings ist eine Kündigung aus diesem Grund nicht in jedem Fall sofort möglich.

Kündigung bei Privatnutzung von Firmenfahrzeugen?
Das Landesarbeitsgericht Köln hat eine Kündigung wegen Privatnutzung von Firmenfahrzeugen für unwirksam erklärt (LAG Köln, Urteil vom 02.11.2009, Az. 5 Sa 625/09). In dem Fall war vor Ausspruch der Kündigung keine Abmahnung vorgenommen worden. Diese hält das LG Köln aber für zwingend erforderlich.

Hinzu kam in dem Fall, dass die Privatnutzung der Firmenfahrzeuge offensichtlich üblich war. Jedenfalls wusste der Niederlassungsleiter von der gelegentlichen Privatnutzung der Firmenfahrzeuge durch die Mitarbeiter. Vor diesem Hintergrund konnte der Mitarbeiter darauf vertrauen, dass die Privatnutzung zumindest gebilligt werden wird. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber, insbesondere ohne vorherige Abmahnung, war daher nicht möglich.

Privatnutzung von Firmenfahrzeugen: Kündigung nur bei klaren Regelungen
Die Entscheidung des LAG Köln verwundert nicht wirklich. Sie dokumentiert einmal wieder, dass eindeutige und vor allem beweisbare Regelungen erforderlich sind. Nur wenn gegen diese verstoßen wird, haben Sie Chancen, mit einer Kündigung vor dem Arbeitsgericht durchzukommen. Und auch dann ist vor der Kündigung noch eine Abmahnung erforderlich.

Das bedeutet für Sie, um die Chancen bei einer Kündigung zu erhöhen:

  • Erstellen Sie klare Nutzungsregelungen, aus denen sich ergibt, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen eine Privatnutzung der Firmenfahrzeuge möglich ist.
  • Vergessen Sie dabei nicht, die Frage der Betriebskosten und der Haftung zu regeln, falls es während einer Privatnutzung zu einer Beschädigung des Fahrzeuges kommt.
  • Lassen Sie diese Vereinbarung von den Mitarbeitern unterschreiben.
  • Seien Sie in der Folge konsequent, wenn es zu Verstößen kommt. Sprechen Sie dann eine Abmahnung und im Wiederholungsfall eine Kündigung aus.