Kündigungsfristen 2011 für Arbeitnehmer

Im Rahmen der Kündigungsfristen 2011 für Arbeitnehmer hat sich einiges getan. Neue Regeln sind zu beachten, und einige bemerkenswerte Urteile sind zum Vorteil der Arbeitnehmer ausgegangen.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitnehmer ergeben sich aus § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Nach dieser Vorschrift beträgt die Kündigungsfrist im Jahr 2011 zunächst vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Kündigungsfrist erhöht sich aber ab einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren mit steigender Unternehmenszugehörigkeit.

Gemäß der alten Fassung des § 622 Abs. 2 S. 2 BGB waren bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit solche Beschäftigungszeiten nicht zu berücksichtigen, bei denen der Arbeitnehmer das 25. Lebensjahrs noch nicht vollendet hatte. Diese Vorschrift wurde durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) aber gekippt. Daher ergeben sich im Jahr 2011 für Arbeitnehmer häufig andere – längere – Kündigungsfristen.

Kündigungsfristen 2011 bei Arbeitnehmern
Für das Jahr 2011 ergeben sich bei Arbeitnehmern folgende Kündigungsfristen:
Wer als Arbeitgeber vermeiden will, eine Kündigungsfrist falsch zu berechnen, ermittelt die gesetzliche Kündigungsfrist wie folgt:

  • Sofern das Arbeitsverhältnis zwei Jahre bestanden hat, beträgt die Kündigungsfrist 2011 einen Monat zum Monatsende.
  • Sofern das Arbeitsverhältnis fünf Jahre bestanden hat, beträgt die Kündigungsfrist 2011 zwei Monate zum Monatsende.
  • Sofern das Arbeitsverhältnis acht Jahre bestanden hat, beträgt die Kündigungsfrist 2011 drei Monate zum Monatsende.
  • Sofern das Arbeitsverhältnis zehn Jahre bestanden hat, beträgt die Kündigungsfrist 2011 vier Monate zum Monatsende.
  • Sofern das Arbeitsverhältnis zwölf Jahre bestanden hat, beträgt die Kündigungsfrist 2011 fünf Monate zum Monatsende.
  • Sofern das Arbeitsverhältnis 15 Jahre bestanden hat, beträgt die Kündigungsfrist 2011 sechs Monate zum Monatsende.
  • Sofern das Arbeitsverhältnis 20 Jahre bestanden hat, beträgt die Kündigungsfrist 2011 sieben Monate zum Monatsende.

Wenn in einem Kündigungsschreiben, das der Arbeitnehmer 2011 erhält, die Kündigungsfrist falsch berechnet wurde, so muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist.