Kündigung bei Bagatelldiebstahl: Neuerungen für 2010 geplant

In 2009 kam es zu einer ganz Reihe von in der Öffentlichkeit heiß diskutierten Kündigungen wegen Bagatelldiebstahls. "Emily" oder der "Maultaschenfall" sind nur Beispiele für Kündigungen wegen Bagatelldiebstählen. In allen Fällen waren Mitarbeiter entlassen worden, weil sie Gegenstände mit geringem Wert für sich verwendeten. Das hat jetzt ein politisches Nachspiel. Für 2010 sind insoweit Änderungen in der Diskussion.

Gesetzliche Einschränkung für Kündigung bei Bagatelldiebstahl
Namentlich die SPD plant Medienberichten zufolge ein neues Gesetz und will eine gesetzliche Einschränkung der Kündigung bei Bagatelldiebstahl. Sie plant nun offenbar Gesetzgebungsinitiative mit dem Ziel, dass eine Kündigung bei Bagatelldiebstahl erst möglich sein soll, wenn vorher vergeblich eine Abmahnung ausgesprochen wurde.

Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Kündigung bei Bagatelldiebstahl steht aus
Bis jetzt hat das Bundesarbeitsgericht sich nicht abschließend dazu geäußert, ob eine Kündigung bei Bagatelldiebstahl ohne vorherige Abmahnung zulässig ist oder nicht. Allerdings liegt der in der ersten Jahreshälfte 2009 bekannt gewordene Fall "Emily" jetzt beim BAG zur Entscheidung. Eine Mitarbeiterin eines Supermarktes war gekündigt worden, weil sie zwei fremde Pfandbons für sich eingelöst hatte. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht hatten diese Kündigung bestätigt.

Das müssen Sie bei Kündigung wegen Bagatelldiebstahl 2010 beachten
Sowohl wegen der zu erwartenden Entscheidung des BAG als auch wegen des Gesetzgebungsvorhabens sollten Sie sich in 2010 noch genauer als bisher informieren, wenn Sie eine Kündigung wegen eines Bagatelldiebstahls beabsichtigen. Es ist möglich, dass im Laufe des Jahres die Anforderungen an eine solche Kündigung steigen.

Insbesondere, wenn Sie eine fristlose Kündigung beabsichtigen, haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem Sie von den Tatsachen erfahren haben, auf die Sie die Kündigung stützen wollen (Ihnen also z. B. der Diebstahl bekannt geworden ist). Nutzen Sie diese Zeit, um sich über die aktuellen Möglichkeiten einer Kündigung bei Bagatelldiebstahl zu erkundigen.