Kündigung wegen Arbeitsunfall nicht unmöglich

Eine Kündigung wegen eines Arbeitsunfalls ist nicht grundsätzlich treuwidrig. Das hat das LAG Schleswig-Holstein mit Urteil vom 27.05.2009, Az. 3 Sa 74/09, entschieden und damit die Position des Arbeitgebers bei einer Kündigung im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall gestärkt.

Zu der Kündigung kam es als ein Gerüstbauhelfer innerhalb der ersten 4 Wochen seines Arbeitsverhältnisses auf der Baustelle einen Arbeitsunfall hatte. Nach der entsprechenden Krankmeldung übergab ihm der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung.

Die fristlose Kündigung hielt vor Gericht nicht stand. Eine fristgemäße Kündigung sahen die Gerichte aber als möglich an, hiergegen wandte sich aber nun der Gerüstbauhelfer. Er hielt eine Kündigung wegen des Zusammenhangs mit dem Arbeitsunfall für treuwidrig und damit gem. § 242 BGB für unwirksam. 

Kündigung wegen Arbeitsunfall nicht per se treuwidrig
Alleine der Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall reichte den LAG-Richtern nicht, um die Kündigung als treuwidrig anzuerkennen. Hierzu hätte der Arbeitnehmer Tatsachen vortragen müssen, aus denen sich

  • eine besondere Missachtung seiner persönlichen Belange
  • oder eine gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßende Rechtsausübung des Arbeitgebers
  • oder eine Ausnutzung der Rechtslage mit damit einhergehender unzulässiger Rechtsüberschreitung durch den Arbeitgeber

ergäbe. Da der Arbeitnehmer dies nicht getan habe, sei die Kündigung auch nicht als treuwidrig anzuerkennen. Grundsätzlich ist es für Sie als Arbeitgeber nach dieser Entscheidung zulässig, einen Arbeitsunfall als Auslöser für eine Kündigung zu werten.

Streit bei Übergabe der Kündigung begründet auch keine Treuwidrigkeit
In dem Fall war unklar, inwieweit es bei der Übergabe der Kündigung zu einer Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kam. Es war für die Frage der Treuwidrigkeit der Kündigung aber auch unbeachtlich. Denn zu dem Zeitpunkt des Streits hatte sich der Arbeitgeber schon lange zur Kündigung entschlossen. Dieser konnte also nicht mehr Auslöser der Kündigung gewesen sein.

So schützen Sie Ihre Kündigung vor dem Vorwurf der Treuwidrigkeit
Vermeiden Sie es, den Anschein zu erwecken, dass eine Kündigung eine "Retourkutsche" für einen Arbeitsunfall ist. Je sachlicher Sie die Sache behandeln und sich äußern, desto sicherer sind Sie. Vermeiden Sie auch jede den Arbeitnehmer persönlich herabsetzende Äußerung.