Kündigung im Arbeitsrecht

Manchmal passt es einfach nicht. Aber auch weitere Gründe, warum eine Kündigung im Arbeitsverhältnis nicht mehr zu vermeiden ist, sind heute natürlich alles andere als selten. Viele Arbeitnehmer und auch viele Arbeitgeber wissen rund um die Kündigung aber gar nicht Bescheid. Viele wissen nicht, wie diese abläuft, welche Besonderheiten es gibt und wie es mit der Ausführung aussieht, damit diese überhaupt wirksam werden kann. Hier erfahren Sie die wichtigen Fakten rund um die Kündigung im Arbeitsrecht.

Die Form – Entscheidend für eine rechtmäßige Kündigung

Der Gesetzgeber stellt an die Kündigung ganz besondere und umfangreiche Anforderungen. Werden diese nicht erfüllt, ist die Kündigung auch tatsächlich nicht rechtmäßig und das bestehende Arbeitsverhältnis läuft im Grunde wie gewohnt weiter. So ist es beispielsweise in den entsprechenden Gesetzen festgelegt, dass die Kündigung in schriftlicher Form erfolgen muss.

Dennoch ist beispielsweise eine Kündigung per Mail oder gar eine Kündigung per SMS nicht möglich und zulässig. Dies liegt daran, dass die Kündigung unterzeichnet oder zumindest digital signiert sein muss. Die Ansichten der Gerichte sind aber weitgehend klar und eindeutig, dass eine Kündigung nach Möglichkeit immer in normaler schriftlicher Form erfolgen muss, also beispielsweise per klassischem Brief. Die Kündigung in schriftlicher Form sollte nach Möglichkeit aussagekräftig mit Informationen und Daten versehen sein, auch eine deutliche Formulierung der Kündigung ist notwendig. Die weit verbreitete Annahme, eine Kündigung könnte auch mündlich erfolgen, ist somit vollkommen falsch. Wird eine Kündigung ausschließlich mündlich ausgesprochen, greift diese nicht und auch hier besteht das Arbeitsverhältnis dann wie gewohnt weiter.

Übrigens muss im Fall der Fälle der Arbeitgeber die erfolgreiche und fristgerechte Zustellung der Kündigung nachweisen können. Dies kann auf verschiedene Arten und Weisen erfolgen, beispielsweise mit einem persönlichen Boten. Dieser sollte sich die Zustellung dann auch quittieren lassen, inklusive genauem Datum und genauem Zeitpunkt. Denn kommt es zu einem Verfahren rund um die Kündigung und der Arbeitnehmer bestreitet den Erhalt, muss diese vom Arbeitgeber nachgewiesen werden, damit diese weiterhin Bestand hat. Kann dieser Nachweis dann nicht erbracht werden, gilt also auch die Kündigung nicht.

Die fristlose und ordentliche Kündigung

Generell unterscheidet man heute zudem auch im Arbeitsrecht verschiedene Formen und Arten der Kündigung. So gibt es beispielsweise die ordentliche Kündigung, welche beispielsweise nach einer gewissen Anzahl an Abmahnungen möglich ist. Aber auch bei einer betriebsbedingten Kündigung kommt diese Form zur Anwendung und ist hierbei wichtig. Dementsprechend handelt es sich bei der ordentlichen Kündigung auch um den eigentlichen Standard, der in der Regel also überwiegend zur Anwendung kommt. hierbei gelten verschiedene Fristen, die in der Regel vertraglich vereinbart sind.

Deutlich seltener ist hier dann die fristlose Kündigung. Diese kann auch nur unter bestimmten Bedingungen ausgesprochen werden und nimmt somit eine Sonderform ein. Die Kündigung gilt ab sofort, das Arbeitsverhältnis ist somit sofort und ohne weitere Leistungen beendet. Die fristlose Kündigung bedarf eines massiven Fehlverhaltens des Arbeitnehmers, beispielsweise durch mehrmaliges, unentschuldigtes Fernbleiben innerhalb kurzer Zeit oder Diebstahl. Aber auch hier gelten die bekannten Formen und Richtlinien für eine Kündigung, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Die Kündigungsschutzklage

Besteht für den Arbeitnehmer die Annahme, dass die Kündigung nicht rechtens ist, muss eine sogenannte Kündigungsschutzklage eingereicht werden. Hierbei kommt es auf eine schnelle Reaktion an, denn der Zeitraum für die Möglichkeit, eine solche Klage einzureichen, erstreckt sich ausschließlich auf drei Wochen. Verstreicht diese Zeit dann ungenutzt und die Klage wird erst nach dieser Frist eingereicht, ist dies zu spät und die Kündigung ist wirksam.

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