Kündigung bei Störung des Betriebsfriedens möglich

Nicht jede Personalentscheidung, die Sie treffen, stößt auf Zustimmung bei allen Mitarbeitern. Eine Kündigung ist dann möglich, wenn Bemerkungen eines Mitarbeiters über diese Personalentscheidung den Betriebsfrieden nachhaltig stören.

Kündigung wegen Störung des Betriebsfriedens
Ein gutes Betriebsklima ist für jedes Unternehmen unersetzlich. Lästert ein Mitarbeiter über Kollegen, so kann dies eine Kündigung wegen Störung des Betriebsfriedens ermöglichen.

Das ergibt sich jedenfalls aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt zum Aktenzeichen 7 Ga 33/10. Im Eilverfahren wollte hier ein Mitarbeiter durchsetzen, dass er trotz einer Kündigung wegen Störung des Betriebsfriedens weiter beschäftigt werden muss. Ohne Erfolg.

Ein Manager hatte die Beförderung zweier Kolleginnen zu Vorgesetzten vor anderen Mitarbeitern als "größten Witz" bezeichnet und ihnen gleichzeitig jegliche Führungskompetenz abgesprochen. Hinzu kamen weitere Spannungen. Der Arbeitgeber sprach deshalb eine Kündigung wegen Störung des Betriebsfriedens aus.

Das Arbeitsgericht sah in den Äußerungen des gekündigten Managers eine massive Äußerung von Neid und Missgunst. Es hielt die Kündigung für gerechtfertigt, da es hierdurch den Betriebsfrieden erheblich gestört sah.

Seien Sie vorsichtig bei einer Kündigung wegen Störung des Betriebsfriedens
Generell sollten Sie mit einer Kündigung wegen Störung des Betriebsfriedens vorsichtig sein. Es kommt durchaus auf den Richter an, wann dieser eine Störung des Betriebsfriedens in einem solchen Maße annimmt, dass eine Kündigung gerechtfertigt ist. Vor Ausspruch einer Kündigung wegen Störung des Betriebsfriedens ist daher in den allermeisten Fällen eine vorhergehende vergebliche Abmahnung zu empfehlen.