Kündigung: Wer den Betriebsfrieden stört, fliegt

Auf die Bedrohung und Beleidigung von Kollegen können Sie auch bei langjährigen Mitarbeitern mit einer Kündigung reagieren. So entschied das LAG Schleswig-Holstein am 21.10.2009, Az: 3 Sa 224/09.

Bedrohung und Beleidigung von Kollegen
Für eine solche Störung des Betriebsfriedens ist die Kündigung – eventuell sogar die fristlose Kündigung – eine angemessene und zulässige Antwort.

Kündigung: Fallbeispiel
In dem Fall des LAG Schleswig-Holstein wehrte sich eine seit rund 7,5 Jahren beschäftigte Arbeitnehmerin gegen die fristlose Kündigung. Zu dieser war es gekommen, weil die Mitarbeiterin Kollegen in Anwesenheit vor Kunden beschimpfte und beleidigte. Nachdem der Arbeitgeber sie aufgefordert hatte, sich angemessen zu verhalten und insbesondere Beleidigungen und Bedrohungen zu unterlassen, warnte sie die Kollegen mit den Worten: "Wer mich beim Chef anmachen will, den mache ich platt".

Dem Arbeitgeber reichte dies dann und er sprach eine fristlose Kündigung aus, die in zweiter Instanz vom LAG bestätigt wurde.

Tipp zur Vorbereitung der Kündigung
Wie so oft gilt: "Recht haben und Recht kriegen sind zwei unterschiedliche Sachen" oder besser: "Auf die Beweise kommt es auch an". Sichern Sie daher vor Ausspruch der Kündigung Beweise wie Zeugenaussagen. Auch schriftliche Aktennotizen über die Beleidigung usw. – unterschrieben von den beleidigten oder bedrohten Mitarbeitern – erhöhen die Chancen, dass Sie mit der Kündigung durchkommen.