Krankenstand 2010: Kosten für Entgeltfortzahlung erhöhen sich

Zum Jahresanfang 2011 hat das Bundesgesundheitsministerium die Statistik über den Krankenstand 2010 veröffentlicht. Diese weist mit 3,68 % der Beschäftigten, die an einem Arbeitstag bundesweit fehlen, den höchsten Stand seit 2002 aus. Das mit dem gestiegenen Krankenstand auch die Entgeltfortzahlungskosten steigen, liegt auf der Hand. Aber als Arbeitgeber müssen Sie nicht jede Forderung nach Entgeltfortzahlung auch erfüllen.

Die Statistik des Bundesgesundheitsministeriums zum Krankenstand bezieht sich auf die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie weist aus, wie viele Pflichtversicherte jeweils am ersten Tag eines Monats krankgeschrieben sind. Allerdings lässt sich ihr nicht entnehmen, wie lange die Arbeitnehmer im Durchschnitt fehlen.

Die genaueren Statistiken der Krankenkassen weisen aber eine ähnliche Entwicklung beim Krankenstand aus. Generell weisen alle Zahlen auf eine Erhöhung des Krankenstandes 2010 und damit eine Steigerung der Entgeltfortzahlungskosten hin.

Als Arbeitgeber sollten Sie den Krankenstand in Ihrem Unternehmen genau beobachten, denn er gibt nicht nur Hinweise auf die Produktivität Ihres Unternehmens. Ein hoher Krankenstand kann auch auf ein schlechtes Betriebsklima hindeuten. Aber natürlich geht es Ihnen auch um die Reduzierung der Kosten für Entgeltfortzahlung. Haben Sie dabei auch an die folgenden Möglichkeiten zur Kostensenkung gedacht?

Keine Entgeltfortzahlung in den ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses
Nicht erst seit der Erhöhung des Krankenstandes brauchen Sie in den ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnisses keine Entgeltfortzahlung leisten (§ 3 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz).

Keine Entgeltfortzahlung bei selbstverschuldeter Arbeitsunfähigkeit
Hat Ihr Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet, so besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz. Ein typisches Beispiel ist die Verursachung eines Verkehrsunfalls mit eigener Verletzung wegen alkoholisierten Fahrens.

Holen Sie sich die Kosten für die Entgeltfortzahlung zurück
Müssen Sie Entgeltfortzahlung leisten, weil ein Dritter Ihren Mitarbeiter verletzt hat und er deshalb den Krankenstand in Ihrem Unternehmen erhöht, haben Sie einen Erstattungsanspruch gegen den Verletzer,  § 6 Entgeltfortzahlungsgesetz.