In der Ausbildung gekündigt: was nun?

Wird einem Azubi während der Ausbildung gekündigt, sitzt zunächst der Schock recht tief. Doch ehe man in Panik gerät, gilt es zu prüfen, um welche Art von Kündigung es sich handelt und ob diese überhaupt rechtlich wirksam ist. Worauf es dabei zu achten gilt und welche Rechte ein Azubi hat, erklärt dieser Ratgeber.

Die vorzeitige Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses kann durch verschiedene Kündigungsformen vollzogen werden, aber nur, wenn sie in schriftlicher Form vorliegt.

Kündigung während der Probezeit:

Eine Probezeit dauert in der Regel zwischen einem und vier Monaten. Innerhalb der Zeit, darf laut § 22 Berufsbildungsgesetz, sowohl vom Betrieb als auch vom Azubi die Ausbildung gekündigt werden, ohne Gründe dabei zu nennen.

Kündigung nach der Probezeit / Fristlose Kündigung:

Diese Kündigungsform darf nur bei schwerwiegenden Verstößen erfolgen (wie beispielsweise mehrfaches unentschuldigtes Fehlen und schwänzen der Berufsschule oder Verbotsmissachtungen) und setzt mindestens zwei Abmahnungen zuvor und eine schriftliche Erklärung voraus. Durch die Abmahnungen erhält der Azubi die Chance, sein Verhalten oder Leistungen zu bessern, es sei denn es liegen Diebstahl oder Tätlichkeiten vor, dann ist eine Abmahnung nicht notwendig.

Ferner darf dem Ausbilder der Kündigungsgrund nicht länger als zwei Wochen bekannt sein. Schadenersatzforderungen können beidseitig innerhalb von drei Monaten eingefordert werden.

Aufhebungsvertrag:

Ein Aufhebungsvertrag beendet in gegenseitigem Einvernehmen das Ausbildungsverhältnis. Dies sollte aber nur gemacht werden, wenn der Azubi bereits über eine andere Ausbildungsstelle verfügt, andernfalls ist mit einer Sperrfrist des Arbeitslosengeldes zu rechnen, weil das Arbeitsverhältnis freiwillig beendet wurde. Oft wird jedoch vom Ausbilder Druck gemacht. Im Falle eines Aufhebungsvertrages sollte man sich nach der Vorlage der Kündigung, noch eine Bedenkzeit erbeten.

Ordnungsgemäße Kündigung:

Die optimale Form einer Kündigung ist die ordnungsgemäße Kündigung, die vier Wochen vor Beendigung erfolgen muss.

Ausbildung gekündigt – Weitere wichtige Informationen im Überblick:

Nach Erhalt der Kündigung verbleiben dem Azubi drei Wochen Zeit, um Widerspruch dagegen einzulegen oder vor dem Arbeitsgericht eine Klage einzureichen, es sei denn die Kündigung erfolgte während der Probezeit. Erst nach Ablauf dieser Frist, ist die Ausbildung gekündigt und rechtskräftig.

Währte das versicherungspflichtige Ausbildungsverhältnis mindestens ein Jahr, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Um kein Geld zu verlieren, muss eine Meldung der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit innerhalb von einer Woche, nach Erhalt der Kündigung erfolgen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kündigung rechtens ist oder nicht.

Ist die Ausbildung gekündigt, sollte auf die Erfüllung eigener Rechtsansprüche wie beispielsweise Urlaub, ein Arbeitszeugnis und Arbeitspapiere oder ausstehende Lohnzahlungen geachtet werden. Amtliche Schreiben von der Agentur für Arbeit sollten stets aufbewahrt werden, und bei Beratungsterminen stets vollständig mit persönlichen Unterlagen vorgelegt werden können.