Gesetzlicher Mindestlohn bei Zeitarbeit

Viele Unternehmen nutzen Zeitarbeit (offiziell "Arbeitnehmerüberlassung") und leihen sich Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit aus, um beispielsweise personelle Engpässe auszugleichen. Die Bundesagentur für Arbeit wirbt damit, dass Arbeitslose mithilfe von Zeitarbeit berufliche Erfahrung hinzugewinnen und sich wieder in die Arbeitswelt integrieren können. Doch was ist mit dem Verdienst? Es gilt zwar der Gleichstellungsgrundsatz: Die Bezahlung sollte mit der eines festangestellten Mitarbeiters vergleichbar sein. Aber ist das auch die Realität in der Praxis? Lassen Sie sich bei der Entlohnung nicht abzocken. Welcher Mindestlohn für Zeitarbeiter tatsächlich gilt, hängt noch von weiteren Faktoren ab. (Stand: April 2012)

Mit Wirkung zum 1. Januar trat die Verordnung über den gesetzlichen Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche in Kraft. Der Mindestlohn gilt aber nur für Zeitarbeiter, für die nicht tarifliche spezielle Branchenmindestlöhne gelten. Die Tabelle verdeutlicht, dass diese branchenspezifischen gesetzlichen Mindestlöhne alle über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn für Zeitarbeiter liegen. Das erklärt sich damit, dass der gesetzliche Mindestlohn lediglich eine Untergrenze darstellt. Diese Stundenlöhne dürfen also über-, aber nicht unterschritten werden.

Welcher Mindestlohn gilt für welche Branche?

Der allgemeine aktuelle Mindeststundenlohn in Höhe von 7,01 Euro im Osten und 7,89 Euro im Westen gilt nur, wenn es keinen anderen gesetzlichen Mindestlohn gibt, oder ein für den Arbeitnehmer günstigerer Tarifvertrag vorliegt. Welcher Mindestlohn für Zeitarbeiter gilt, hängt davon ab, für welche Tätigkeit sie laut Arbeitsvertrag eingestellt sind. Fallen sie in eine Berufsgruppe, für die ein spezieller gesetzlicher Mindestlohn gilt, erhalten sie diesen. Natürlich ist es den Zeitarbeitsfirmen erlaubt, einen höheren Lohn als den gesetzlichen Mindestlohn zu bezahlen. Er stellt nur eine Untergrenze des zu zahlenden Stundenlohnes dar.

Welche Lohnuntergrenze gilt für welchen Zeitarbeiter?

Da die Verordnung für Ost- und Westdeutschland unterschiedliche Mindestlöhne vorsieht, stellt sich die Frage, welcher Ort für den Mindestlohn gilt. Entscheidend ist stets der Arbeitsort, an dem der Zeitarbeitnehmer eingesetzt ist. Werden Leiharbeitnehmer auswärts beschäftigt, behalten sie den Stundenlohn ihres Einstellungsortes, sofern er höher ist als der des Einsatzortes. So soll eine Umgehung des gesetzlichen Mindestlohns verhindert werden.

Welche Folgen hat es, wenn der Mindestlohn nicht bezahlt wird?

Die Zeitarbeitsfirmen – auch ausländische Zeitarbeitsunternehmen, die in Deutschland Leiharbeiter einsetzen – sind verpflichtet, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zu bezahlen. Wer sich nicht daran hält, der muss mit harten Konsequenzen rechnen. Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Ob die gesetzlichen Mindestlohnvorgaben eingehalten werden, kontrollieren die Zollbehörden.

Was bedeutet Equal Pay und Equal Treatment?

Gemäß des „Equal Pay-Grundsatzes“ müssen Zeitarbeitnehmer genau so bezahlt werden wie die beim Entleiher beschäftigte Stammbelegschaft. Er ist Teil des „Equal Treatments“, wonach Leiharbeitern die gleichen Beschäftigungsbedingungen zuteil werden sollen wie den Festangestellten des Entleihers. Zwar ist dieser Grundsatz bereits in § 9 Nr. 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verankert. Allerdings verzögert sich die Umsetzung. Ob und wann Equal Pay Gesetz wird, ist derzeit noch offen. Sollte Equal Pay umgesetzt werden, stehen betroffenen Zeitarbeitnehmern neben den Lohnansprüchen auch Ansprüche wegen Verstoßes gegen Equal Pay zu.

Welche Rechte haben unterbezahlte Zeitarbeitnehmer?

Erhält ein Zeitarbeitnehmer nicht den gesetzlichen Mindeststundenlohn, kann er den Differenzbetrag einklagen. Lohnansprüche können rückwirkend geltend gemacht werden. Sie verjähren gemäß § 195 Bürgerliches Gesetzbuch regulär innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt jeweils zum 31. Dezember des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Allerdings kann eine sog. Ausschlussfrist gelten. Gemäß § 9 Arbeitnehmerentsendegesetz kann diese bei einem gesetzlichen Mindestlohn nur im Tarifvertrag einer Rechtsverordnung oder in einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag vorgeschrieben werden, wobei die Frist mindestens sechs Monate betragen muss.

(Esther Wellhöfer, Leitende Redakteurin – Juristische Redaktion, anwalt.de services AG, www.anwalt.de)

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