Europäischer Betriebsrat: Mehr Rechte im Jahr 2011

Das Thema EU macht auch vor Betrieben mit einem Betriebsrat keinen Halt. Mit einem Gesetzesentwurf vom 15.12.2010 plant die Bundesregierung, eine EU-Richtlinie zum Europäischen Betriebsrat (EBR) umzusetzen und dessen Rechte zu definieren.

Das hat in Deutschland Auswirkungen auf rund 140 Unternehmen, die EU-weit agieren und einen Betriebsrat haben. Europaweit sind die Rechte der Betriebsräte in mehr als 900 Unternehmen betroffen. Doch wen betrifft die Regelung zum europäischen Betriebsrat konkret?

Braucht Ihr Unternehmen einen Europäischen Betriebsrat?
Nicht alle Unternehmen sind verpflichtet, einen Europäischen Betriebsrat zu installieren. Verpflichtet zur Einrichtung eines Europäischen Betriebsrates ist Ihr Unternehmen dann, wenn

  • Ihr Unternehmen gemeinschaftsweit arbeitet und
  • mindestens 1.000 Arbeitnehmer in den Mitgliedstaaten der EU beschäftigt und
  • je mindestens 150 Arbeitnehmer in mindestens zwei Mitgliedstaaten beschäftigt.

Europäischer Betriebsrat: Welche Rechte werden gestärkt?
Der Gesetzentwurf stärkt v. a. das Recht der Betriebsräte darauf, in grenzüberschreitenden Angelegenheiten informiert und angehört zu werden. Zu den Aufgaben der Unternehmensleitung gehört es, diese Rechte des Europäischen Betriebsrates zu wahren. Das geschieht insbesondere durch eine rechtzeitige Information und Anhörung, bevor Sie eine endgültige Entscheidung in einer solchen Angelgenheit treffen.

In diesen Fällen sind die Rechte des Europäischen Betriebsrates besonders betroffen
Es gibt einige besonders relevante Aufgaben des Europäischen Betriebsrates. Dessen Rechte müssen z. B. in folgenden Situationen gewahrt sein:

  • Verlegung von Unternehmen in andere EU-Mitgliedsstaaten oder andere Länder
  • Zusammenschluss von Unternehmen
  • Spaltung von Unternehmen.