Entscheidung über Mindestlohn für weitere Branchen

Am 31.08.2009 wurde eine wichtige Weiche für weitere Mindestlöhne gestellt. Mit dem Mindestlohn möchte die Bundesregierung dazu beitragen, dass die Gehaltsstruktur stimmt. Allerdings ist ein staatlich verordneter Mindestlohn immer auch eine Belastung für die Tarifautonomie.

Dabei wollen die gesetzlichen Regeln einen Mindestlohn den tariflichen Sachverstand nicht aushebeln, sondern im Gegenteil mit einbeziehen. Daher ist vor Erlass einer Mindestlohnverordnung, sofern erstmals ein solcher Antrag gestellt worden ist, der Tarifausschuss mit den Anträgen befasst. Die in tarifvertraglichen Angelegenheiten besonders erfahrenen Experten sollen auf diese Weise ihren Sachverstand in die Entscheidungsfindung einbringen.

Ende August 2009 hat sich der Tarifausschuss mit Anträgen auf Mindestlohn aus fünf neuen Branchen beschäftigt. In den Branchen

  • Bergbauspezialarbeiten,
  • Wäscherdienstleistungen im Objektkundengeschäft,
  • Abfallwirtschaft

hat der Tarifausschuss die Festsetzung eines Mindestlohn überwiegend befürwortet.

In zwei anderen Branchen, nämlich

  • Sicherheitsdienstleistungen
  • Aus- und Weiterbildung,

ist das Bild weniger eindeutig. Aber auch in diesen Branchen kann die Bundesregierung jetzt entsprechende Mindestlohn-Verordnungen erlassen.

So geht es jetzt weiter mit dem Mindestlohn

  1. Die Verordnungen zum Mindestlohn werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
  2. Als betroffener Arbeitgeber können Sie dann innerhalb von 3 Wochen eine Stellungnahme abgeben.
  3. Anschließend entscheidet die Bundesregierung über die geplanten Mindestlohn-Verordnungen. Dabei werden eingereichte Stellungnahmen in die Entscheidungsfindung einbezogen.