Diesen Urlaubsanspruch haben Praktikanten

Sie dachten immer Praktikanten haben keinen Urlaubsanspruch? Falsch gedacht! Je nach Art des Praktikums haben auch Praktikanten einen Anspruch auf Urlaubstage. Allerdings müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit Praktikanten Ihren Urlaubsanspruch geltend machen können. Lesen Sie mehr dazu in diesem Artikel.

Viele Unternehmen bieten Praktika an, in denen überwiegend junge Menschen in die Arbeitswelt schnuppern und sich einen Eindruck von verschiedenen Berufen verschaffen. Sie sammeln Erfahrungen, bekommen ein Gefühl dafür, was ihnen gefällt und was nicht, knüpfen erste Kontakte und erhalten im Optimalfall sogar ein wenig Geld dafür. Viele Unternehmen haben erkannt, dass Praktikanten einen wichtigen Beitrag zum täglichen Arbeitsablauf beitragen können und binden diese in ihre Prozesse mit ein.

Urlaubsanspruch bei Praktikanten

Praktikanten unterliegen in vielerlei Hinsicht ähnlichen Verpflichtungen wie Arbeitnehmer – sie haben sich an Arbeitszeiten zu halten und müssen häufig voll mitarbeiten. Im Gegenzug dafür, dass sie die gleichen Pflichten wie Arbeitnehmer haben, haben sie auch die gleichen Rechte und können auch Urlaubstage nehmen.

Dies geht allerdings nur, wenn das Praktikum freiwillig ist. Freiwillig bedeutet, dass das Praktikum nicht in der Prüfungs- oder Schulordnung vorgesehen ist. Bei einem freiwilligen Praktikum gilt der Praktikant als Arbeitnehmer, da der Erwerb praktischer Berufskenntnisse im Vordergrund stehen soll.

Mindesturlaub: Der Urlaubsanspruch liegt bei zwei Tagen pro Monat

Laut Bundesurlaubsgesetzt liegt der Urlaubsanspruch bei freiwilligen Praktikanten bei 24 Tagen im Jahr. Wird das Praktikum über einen kürzeren Zeitraum absolviert, dann haben Praktikanten einen Anspruch auf  Mindesturlaub von zwei Tagen pro Monat. Diese Regel greift allerdings nur, wenn die Dauer des Praktikums mindestens einen Monat beträgt.

Für ein dreimonatiges Praktikum bedeutet das, dass der Praktikant sechs Tage Urlaub nehmen kann, bei einem sechsmonatigen Praktikum sind es zwölf Urlaubstage usw. Für die Urlaubstage wird der Lohn fortgezahlt und auch im Krankheitsfall haben freiwillige Praktikanten wie Arbeitnehmer ein Recht auf eine Lohnfortzahlung.

Bei Passivität erlischt der Urlaubsanspruch

Ist ein Praktikant jedoch nicht in den Arbeitsprozess eingebunden, sondern absolviert nur passive Betriebsbesuche, dann kann sein Urlaubsanspruch entfallen. Nur wenn ein wirtschaftlich verwertbarer Beitrag zum Betriebsergebnis geleistet wird, dürfen Praktikanten Urlaub nehmen.

Mehr zum Thema Urlaubsanspruch lesen Sie in diesem Artikel.

Kein Urlaubsanspruch bei Pflichtpraktika

Bei einem Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums oder der Schule entfällt der Urlaubsanspruch. Das Praktikum wird in diesem Fall als Teil des Studiums oder der schulischen Ausbildung angesehen, weshalb rechtlich kein Arbeitsverhältnis vorliegt. Das Studium bzw. die Schulzeit wird dabei als vordergründig erachtet und der Urlaubsanspruch erlischt. Dennoch können im Vorfeld Urlaubstage ausgehandelt werden, ebenso wie eine angemessene Vergütung.

Für Praktikanten, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, besteht während eines Praktikums in jedem Fall Urlaubsanspruch. Noch nicht volljährigen Jugendlichen muss daher laut Jugendarbeitsschutzgesetz jedes Jahr ein bezahlter Erholungsurlaub gewährt werden.

Sorgfältiges Verhandeln ist ein Muss

Praktikanten sollten vor dem Antritt eines Praktikums – sei es ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges – über alle Konditionen mit dem Arbeitgeber sorgfältig sprechen und diese in einem Vertrag festhalten. So muss auch der Urlaubsanspruch nicht in Stein gemeißelt sein und eventuell lassen sich sogar noch bessere Konditionen herausschlagen.