Diese Grenzen zur Arbeitszeit gilt es einzuhalten

Als Arbeitgeber gehört es zu Ihren Aufgaben, die Einhaltung der Arbeitszeit und des Arbeitszeitgesetzes durch Ihre Mitarbeiter zu gewährleisten. Erste Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Grenzen selbst kennen.

Dabei finden sich wesentliche Einschränkungen der Arbeitszeit im Arbeitszeitgesetz. Dies ist allerdings nicht statisch. Ausnahmen sind sowohl durch tarifvertragliche Regelungen als auch durch besondere Umstände des Einzelfalls möglich. Auch behördliche Ausnahmegenehmigungen sind ebenso denkbar, wie branchenbezogene Sonderregelungen. Welche Grenzen zur Arbeitszeit gibt es?

Dies sind die allgemeinen Vorgaben zum Thema Grenzen zur Arbeitszeit
Es gibt einige Vorgaben, die die Grundlage der Arbeitszeitregelungen bilden. Hierzu gehören:

  • Tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden
  • Wöchentliche Höchstarbeitszeit von 60 Stunden
  • Mindestruhezeit 11 Stunden am Tag
  • Mindestdauer einer Erholungspause bei einer Arbeitszeit von 6-9 h: 30 Minuten
  • Mindestdauer einer Erholungspause bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 h: 45 Minuten
  • Allgemeines Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen

Die Einhaltung der Grenzen zur Arbeitszeit werden durch die nach Landesrecht zuständige Behörde überprüft. Das ist entweder das Amt für Arbeitsschutz oder die Gewerbeaufsichtsbehörde. 

Wenn Sie Fragen zu den Grenzen zur Arbeitszeit haben
An diese Behörden können Sie sich auch wenden, wenn Sie Fragen zu möglichen branchenbezogenen Sonderregelungen haben oder eine Ausnahmegenehmigung beantragen müssen. Wenn für die Arbeitsverhältnisse in Ihrem Unternehmen ein Tarifvertrag anwendbar ist, sollten Sie auch prüfen, ob in diesem Sonderregelungen enthalten sind.