Die wichtigsten Schwellenwerte des Arbeitsrechts im Überblick

Das deutsche Arbeitsrecht setzte bei den Schwellenwerten für Sie als Arbeitgeber hohe Hürden. Schneller als Sie es ahnen, müssen Sie plötzlich gesetzliche Forderungen erfüllen, die Ihre Handlungsfreiheit stark einschränken und oft mit hohen Kosten verbunden sind. Manchmal loht es sich für Sie, Ihre Belegschaftsgröße genau im Auge zu behalten, um nicht unnötig einen Schwellenwert zu überschreiten. Hierbei hilft Ihnen die folgende Checkliste.
Anzahl der Mitarbeiter
Vorschriften und Pflichten
ab 1
Beratung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
ab 2
Getrennte Toilettenräume (bei Bedarf)
ab 5
Wahl eines Betriebsrats (eine Person) möglich
ab 5,25
  • Geltung des Kündigungsschutzgesetzes für Arbeitsverhältnisse, begonnen vor dem 01.01.2004
  • Wahl eines Betriebsrats (eine Person) möglich  
ab 10,25
  • Geltung des Kündigungsschutzgesetzes für Arbeitsverhältnisse, begonnen nach dem 31.12. 2003
  • Kündigungsschutzgesetz wird voll wirksam 
ab 11
  • Einrichtung eines Pausenraums, sofern am Arbeitsplatz keine Erholung möglich ist
  • Teilzeitkräfte zählen voll (nach Köpfen) 
ab 16
  • Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf Teilzeitarbeit
  • Teilzeitkräfte zählen voll (nach Köpfen)
ab 20
Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte, sonst Ausgleichsabgabe
ab 21
  • Betriebsrat wird auf 3 Mitglieder aufgestockt
  • Zustimmung des Betriebsrats bei Personal- und Umstrukturierungsmaßnahmen
  • Mündliche Unterrichtung der Belegschaft über die wirtschaftliche Lage Ihres Betriebs nach Abstimmung mit dem Betriebsrat
  • Sicherheitsbeauftragter ist unter Mitwirkung des Betriebsrats zu bestellen
  • Erstattungspflicht des Arbeitslosengelds an die Bundesagentur für Arbeit bei Entlassung eines über 55-Jährigen
  • Die Entlassung von mehr als 5 Mitarbeitern ist der Agentur für Arbeit anzuzeigen. 
ab 40
Beschäftigungspflicht für 2 schwerbehinderte Mitarbeiter
ab 51
Betriebsrat besteht jetzt aus 5 Mitgliedern
ab 60
  • Beschäftigungspflicht für 3 schwerbehinderte Mitarbeiter
  • Grundsätzlich müssen Sie 5 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzen.
  • Die Entlassung von 10 % der Belegschaft oder mehr als 25 Mitarbeiter ist bei der Agentur für Arbeit anzuzeigen.  
ab 101
  • Betriebsrat besteht jetzt aus 7 Mitgliedern
  • Sie müssen Vorschläge des Betriebsrats zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung mit diesem beraten
  • Bildung eines Wirtschaftsausschusses, der von Ihnen über alle wirtschaftlichen
  • Belange informiert werden muss. Die Ablehnung der Vorschläge hat schriftlich zu erfolgen.
  • Sanitätsraum bei besonderen Unfallgefahren vorgeschrieben
  • Betriebsratsausschüsse sind möglich
ab 200
1 Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf vollständige Freistellung von derArbeit
ab 201
  • Betriebsrat besteht jetzt aus 9 Mitgliedern
  • Betriebsrat bildet einen Betriebsausschuss, der die laufenden Geschäfte führt 
ab 401
Betriebsrat hat jetzt 11 Mitglieder
ab 501
  • 2 Betriebsräte müssen von der Arbeit freigestellt werden
  • Betriebsrat kann Richtlinien zur Auswahl von Personal fordern
  • In GmbH und Aktiengesellschaften haben Mitarbeiter Mitbestimmungsrechte im Aufsichtsrat.