Auswirkungen der Entscheidung auf die Einrichtungen
Die pflegerische Versorgung in den Alten- und Pflegeeinrichtungen wird künftig je nach Priorität und nach Kassenlage des einzelnen Bundeslandes festgelegt werden.
Dies könnte u.a. folgende negative Auswirkungen haben:
- verringerte Fachkraftquote
- Einschränkung in der pflegerischen Versorgungsqualität
- Unterlaufen von bisherigen baulichen Mindeststandards
- Allgemeine Qualitätseinbußen in der Umsetzung von Verordnungen
Unterschiedliche Qualitätsanforderungen für bundesweite Träger
Nicht nur die genannten Punkte sind zu bedenken. Heimträger mit Einrichtungen in mehreren Bundesländern werden zukunftig unterschiedliche landesspezifische Qualitätsanforderungen zu beachten und zu erfüllen haben.
Dies ist für die Träger ausschlaggebend für ihre Qualitätsarbeit. So ist es dank des neuen Heimrechts nicht mehr möglich, ein einheitliches Konzept zu erstellen, sondern jede einzelne Einrichtung benötigt je nach Landesrecht ein eigenes Konzept mit den geforderten Aspekten.
Fazit:
Welche Auswirkungen die Verschiebung der Zuständigkeit im Bereich des Heimgesetzes im Einzelnen auf Ihre Einrichtung hat, lässt sich jetzt noch nicht sagen.
Allerdings sollte man genau beobachten, in welche Richtung diese Entwicklungen noch gehen.