Dabei umfasst die Checkliste Punkte, die in Ihrem Aufhebungsvertrag auf jeden Fall geregelt sein sollten und weitere Punkte, die von Fall zu Fall eine Rolle spielen können.
Prüfen Sie anhand dieser Checkliste, ob Sie bei ihrem Aufhebungsvertrag an alles gedacht und alle wichtigen Punkte geregelt haben:
Checkliste Aufhebungsvertrag |
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Sinnvolle Inhalte in den meisten Fällen |
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Zu welchem Zeitpunkt wird das Arbeitsverhältnis beendet? |
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Gegebenenfalls Bestätigung, dass die Beendigung des Arbeitsvertrages auf Veranlassung des Arbeitgebers erfolgt (zur Vermeidung einer Sperrzeit, § 144 SGB III) |
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Bis wann erhält der Arbeitnehmer eine Vergütung? |
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Wird eine Abfindung gezahlt? Wenn ja, wann und in welcher Höhe (§§ 9, 10 KSchG, §§ 23 und 24 EStG) |
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Soll der Aufhebungsvertrag ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot enthalten (Entschädigungsanspruch, § 74 Abs. 2 HGB)? |
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Kann ein eventueller Zwischenverdienst angerechnet werden (§ 615 BGB, problematisch)? |
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Soll der Mitarbeiter von der Arbeit grundsätzlich sofort freigestellt werden? |
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Gibt es Regelungen über die Freizeit zur Stellensuche (§ 629 BGB)? |
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Gibt es Klärungsbedarf im Zusammenhang mit Produkten der betrieblichen Altersversorgung (§§ 2, 4, 4 a BetrAVG)? |
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Kosten des Aufhebungsvertrages (Rechtsberatung) |
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Regelungen zum Zeugnis bzw. dessen Inhalt |
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Regelungen zur Rückgabe von Firmeneigentum |
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Regelungen zur Rückgabe von Dateien und anderen Unterlagen |
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"Sprachregelung" zum Ausscheiden des Mitarbeiters gegenüber Kollegen und Kunden |
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Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnungsklausel |
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Gegenseitige Ausgleichsklauseln oder Generalquittung |
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Regelungen zu Beiträgen zur Sozialversicherung, Benachrichtigungs- und Informationspflichten |
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Unterschriften von Arbeitgeber und Arbeitnehmer |
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Das sollte je nach Situation zusätzlich geregelt werden |
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Wie sind etwa arbeitsvertraglich bestehende Ansprüche auf Gewinnbeteiligungen, Provisionen, Bonus- und Tantiemezahlungen sowie Gratifikationen durch den Aufhebungsvertrag beeinflusst? |
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Erhält der Mitarbeiter noch Provisionen aus de in der letzten Zeit getätigten Geschäften? |
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Wenn der Mitarbeiter einen Dienstwagen gehabt hat: Sind Fragen wie Herausgabezeitpunkt, Privatnutzung, Nutzungsausfallentschädigung, Erwerb durch den Arbeitnehmer geregelt? |
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Wenn der Mitarbeiter eine Werkswohnung gehabt hat: Kann das Mietverhältnis fortgesetzt werden oder wie ist die Rückgabe geregelt? |
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Wenn es einen Darlehensvertrag mit dem Mitarbeiter gegeben hat: Sind die Rückzahlung des Darlehens, Fälligkeitsklauseln und Regelungen über die Rückgabe von Bürgschaften oder anderen Sicherheiten geregelt? |
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Wenn es Diensterfindungen nach dem ArbNErfG gegeben hat: Ist das Schicksal dieser Diensterfindungen und sind Urheberrechte (§ 69 b Urhebergesetz) geregelt? |
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Regelungen zum nachwirkenden Versicherungsschutz, zum Beispiel bei D & O Versicherungen und betrieblichen oder Berufshaftpflichtversicherungen |
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Dies sind die wichtigsten Regelungen in einem Aufhebungsvertrag. Je nach Einzelfall kann es aber sein, dass zu den in der Checkliste genannten weitere Aspekte hinzukommen. Aufgrund der Wichtigkeit eines formal und inhaltlich einwandfreien Aufhebungsvertrages sollten Sie gegebenenfalls auch prüfen, ob Sie diesen individuell von einem Anwalt erstellen lassen. Ein Aufhebungsvertrag bedarf der Schriftform, § 623 BGB.