Betriebsversammlung: Arbeitgeber zahlt Catering

In vielen Betrieben wird im Frühjahr 2010 der Betriebsrat neu gewählt. Die Kosten des Betriebsrates haben Sie als Arbeitgeber zu tragen. Dazu können auch Kosten für einen Partyservice bei einer Betriebsversammlung gehören.

Die Durchführung von Betriebsversammlungen gehört zu den Aufgaben des Betriebsrates. Die notwendigen Kosten für die Betriebsversammlung haben Sie als Arbeitgeber zu tragen.

Naturgemäß entsteht oft Streit darüber, welche Kosten im Zusammenhang mit einer Betriebsversammlung notwendig sind und welche Kosten Sie daher zu tragen haben.

Für etwas Klarheit hat in diesem Zusammenhang jetzt das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz gesorgt. Die Richter haben entschieden, dass auch die Ausgaben für einen Partyservice zu den notwendigen Kosten einer Betriebsversammlung gehören können (Az.: 3 TaBV 48/09).

Kosten der Betriebsversammlung
Aufgrund des Betriebsverfassungsgesetzes sind Sie verpflichtet, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen. Das gilt aber nur für Kosten, die tatsächlich notwendig sind, unabhängig von ihrer Höhe. Auf dieser Grundlage entschieden die Richter, dass der Arbeitgeber die Kosten für einen Partyservice im Zusammenhang der Betriebsversammlung in Höhe von 232 € zahlen muss.

Der Arbeitgeber weigerte sich zunächst, weil er diese Kosten nicht erforderlich hielt. Gleichwohl entschieden die Richter, dass er bezahlen müsse. Sie wiesen allerdings auch darauf hin, dass es sich bei dieser Entscheidung um einen Grenzfall handele. Der Betriebsrat sei zum sparsamen Haushalten verpflichtet. Der Arbeitgeber müsse nicht kritiklos jeden Betrag bezahlen. Dies gilt auch dann, wenn der fragliche Betrag vergleichsweise gering ist.

Das bedeutet für Sie im Zusammenhang mit einer Betriebsversammlung
Es gibt zwei gegenläufige Ansätze, die Sie je nach Situation und Zusammenarbeit mit Ihrem Betriebsrat sinnvoll einsetzen können:

  1. Akzeptieren Sie nicht wahllos jeden Wunsch des Betriebsrates. Setzen Sie ein Zeichen und bitten Sie ihn, jeweils zu begründen, warum konkrete Ausgaben erforderlich sind.
  2. Signalisieren Sie dem Betriebsrat, dass Sie Wert auf eine gute Atmosphäre liegen, indem Sie Forderungen akzeptieren. Weisen Sie dabei gegebenenfalls unbedingt darauf hin, dass Sie den Wunsch freiwillig erfüllen und dazu nicht verpflichtet sind ("Tue Gutes und sprich darüber“).